07.01.2000
Ein Mietspiegel und ein Häuschen in Münster
(SMS) Das gleiche ist nicht das selbe. Das gilt für "Mietspiegel" und sogar für "Münster". Diese Erkenntnis nahm eine Frankfurter Rechtsanwältin nach einem Telefonat mit dem münsterschen Amt für Wohnungswesen ins neue Jahrtausend. In einer Erbangelegenheit benötigte sie Angaben zur ortsüblichen Vergleichsmiete für ein Einfamilienhaus. Den Hinweis, Einfamilienhäuser seien im münsterschen Mietspiegel nicht direkt erfasst, wollte sie auf keinen Fall gelten lassen. Um zu einem gütlichen Ergebnis zu kommen, hakte der Mitarbeiter der Stadt nun seinerseits nach. Ergebnis: Es ging um einen anderen Mietspiegel in einem anderen Münster. Das andere Münster ist einer von vier Ortsteilen der 8540 Einwohner großen Gemeinde Selters im Taunus. Dort steht das fragliche Häuschen, nur 50 Kilometer entfernt von Frankfurt.