Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

03.12.1999

Gesundheitsamt warnt vor unseriöser Heilmittelwerbung

Amtsapotheker: Anzeigen entsprechen häufig nicht den gesetzlichen Werbebeschränkungen zum Verbraucherschutz

(SMS) Das städtische Gesundheitsamt rät Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Wachsamkeit gegenüber unseriöser Heilmittelwerbung. "Anzeigen für Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Lebensmittel sowie Kosmetika, Heilverfahren und -behandlungen entsprechen häufig nicht den gesetzlichen Werbebeschränkungen zum Schutz vor Irreführungen und Fehlbehandlungen", so Amtsapotheker Jochen Hendrichs.

Anlass für diese Warnung sind kürzlich veröffentlichte Anzeigen für sehr hoch dosierte, aus dem Ausland zu beziehende Vitaminpräparate, deren langfristige Einnahme sogar gesundheitsschädlich sein kann. Skepsis ist laut Hendrichs vor allem dann angebracht, wenn Heilmittelwerbung verstärkt emotional beeinflussen will und auf menschliche Schwächen anspielt. Dabei ist es eigentlich ganz einfach, so der Fachmann: Grundsätzlich sollten nur Bagatellerkrankungen wie Halsschmerzen, Schnupfen oder leichter Husten selbst behandelt werden. Bei länger bestehenden Erkrankungen und bei Verschlimmerungen ist in jedem Fall ein Arzt oder Apotheker aufzusuchen.

Merkmale für unzulässige Anzeigen

Trotzdem motivieren immer wieder zahlreiche unzulässige Anzeigen, zu Heilmitteln zu greifen, ob nun bei Bagatell- oder noch schwereren Erkrankungen, so die Beobachtung des Amtsapothekers. Diese Anzeigen sind an einigen Merkmalen gut zu erkennen: das Versprechen einer ‚Wirkungsgarantie‘, bildliche ‚Vorher-Nachher‘-Darstellungen, nicht nachprüfbare Krankheitsgeschichten oder Empfehlungen und Gutachten. "Außerdem sollte man auf Heilmittel verzichten, deren Werbung Angstgefühle auslöst, zur Selbst- oder Fernbehandlung anregt, schädliche Nebenwirkungen ausschließt oder ausdrücklich zum Kauf von ausländischen Arzneimitteln auffordert", rät Jochen Hendrichs.

Werbeverbot bei bestimmten Krankheiten

Auf jeden Fall unzulässig ist Werbung, die Heilmittel anbietet zur Behandlung von Krankheiten nach dem Bundesseuchengesetz wie Tuberkulose, infektiöse Darm- oder Lebererkrankungen, von Geschwulst- und Stoffwechselkrankheiten, Krankheiten des Nervensystems, der Augen und Ohren, des Herzens oder des Kreislaufsystems. "Auch Magen- oder Darmgeschwüre, Epilepsie, Geisteskrankheiten, Trunksucht und Komplikationen während Schwangerschaft, Entbindung und Wochenbett sollten nie mit Heilmitteln behandelt werden, die in Anzeigen beworben werden", stellt Hendrichs fest.

Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann sich an den Amtsapotheker wenden. Jochen Hendrichs ist an den Donnerstagen 9., 16. und 23. Dezember jeweils von 16.30 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 4 92-53 41 zu erreichen.

 

Zusatzinfos

Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09