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27.02.2018

17,5 Mio Euro: Münster hat richtig gerechnet, bekommt vom Land aber dennoch kein Geld

Verfassungsgerichtshof ist den Beschwerden von NRW-Kommunen nicht gefolgt

Münster (SMS) Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW hatte das Land NRW im Jahr 2015 beim Finanzausgleich und der Abrechnung der Einheitslasten einen weiten Ermessensspielraum. Es konnte sich damals an der aktuellen Finanzlage orientieren und musste keinen längeren Zeitraum in den Blick nehmen, um die Einheitslasten möglichst gerecht unter den NRW-Kommunen aufzuteilen. Deshalb hat die Stadt Münster gegenüber dem Land keinen Anspruch auf 17,5 Millionen Euro, die sie bei einer anderen, gerechteren Berechnungsweise im Jahr 2015 als Schlüsselzuweisung erhalten hätte.

Das Gericht hatte über eine Verfassungsbeschwerde von Münster und weiteren NRW-Kommunen zu entscheiden, in der diese sich für eine korrekte Berücksichtigung der von den Kommunen zu leistenden Einheitslasten im Finanzausgleich (sprich: im Gemeindefinanzierungsgesetz NRW) eingesetzt haben. Sie richtete sich gegen eine Neuerung im Finanzausgleich, die das Land 2015 eingeführt hatte. Von dem neuen System waren vier Gruppen von Kommunen unterschiedlich betroffen. Münster gehörte mit 25 weiteren Städten und Gemeinden zur Gruppe, die besonders negativ betroffen war.

"Niemand hat bestritten, dass es dabei um rund 17,5 Millionen Euro allein für den Haushalt der Stadt Münster ging", so Stadtkämmerer Alfons Reinkemeier nach dem Urteil. "Ich hätte besser damit leben können, wenn uns das Land im Verfahren hätte nachweisen können, dass unsere Berechnung falsch gewesen wären. So weiß ich nun: Die Berechnung war richtig, aber das fehlende Geld gibt es trotzdem nicht."

Der Stadtkämmerer betonte, dass es bei der Verfassungsbeschwerde nicht um Verteilungsfragen zwischen West und Ost ging. "Es ging allein um eine gerechte und korrekte Aufteilung der Finanzierung der Einheitslasten in Nordrhein-Westfalen", so Reinemeier.

An Möglichkeiten für eine alternative, gerechtere Regelung hat es nicht gefehlt. So hatte das Land die Abrechnung der Einheitslasten bis 2006 über jährliche Gesetze geregelt. Stadtkämmerer Reinkemeier: "Gegen das damalige System hatte in der gesamten Zeit seines Bestehens keine Kommune in NRW Verfassungsbeschwerde eingelegt - ein Indiz dafür, dass dieses System auf kommunaler Ebene akzeptiert wurde."

Darüber hinaus hatten die Beschwerdeführerinnen vor dem Verfassungsgerichtshof aufgezeigt, dass auch eine Abrechnung der Einheitslasten außerhalb des Finanzausgleich-Systems denkbar ist. Das hätte den Vorteil, dass auf kommunaler Seite definitiv niemand benachteiligt wird.

Münsters Stadtkämmerer richtet nun aber den Blick nach vorn. "Ab 2019 dürfte das Dauerstreitthema zwischen Land und Kommunen passé sein. Dann läuft der Solidarpakt II aus, der unter anderem die Beteiligung der westdeutschen Kommunen an den Einheitslasten geregelt hat", sagte Alfons Reinkemeier. "Ab 2020 steht uns dann wieder ein größerer Teil der Gewerbesteuer für den städtischen Haushalt zur Verfügung - Geld, das wir für den Haushaltsausgleich dringend benötigen."

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Hintergrund: Die Einheitslasten-Abrechnung

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Hintergrund: Einheitslasten-Abrechnung

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