16.02.2017
Kiosk-Kontrollen: Verstöße gegen Ladenöffnungsgesetz
Münster (SMS) An einem Sonntag im Februar überprüften Mitarbeiter des Ordnungsamtes acht Kioske in der Innenstadt auf die Einhaltung der Bestimmungen des Ladenöffnungsgesetzes. Kioskbetreiber unterliegen wie beispielsweise auch Supermärkte dem Ladenöffnungsgesetz; an Sonn- und Feiertagen müssen die Kioske daher komplett geschlossen bleiben. Ähnlich wie bei der letzten großen Überprüfung Ende 2015, bei der in über einem Drittel der Fälle Beanstandungen dokumentiert wurden, war das aktuelle Ergebnis wenig erfreulich. In zwei von acht überprüften Fällen wurden erhebliche Verstöße festgestellt, in einem Fall war der Kiosk zum wiederholten Mal illegal geöffnet. „Die Betreiber erwarten nun hohe Geldbußen und Zwangsgelder“, kündigt der Leiter des Ordnungsamtes Martin Schulze-Werner an. Weitere Überprüfungen sind vorgesehen.