Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

14.10.2016

Ausnahme für den Einsatz der Laubbläser

Genehmigung gilt bis zum 15. Dezember / Rutschgefahr minimieren

Münster (SMS) Zurzeit fallen in der Stadt große Mengen Laub an, die von öffentlichen Wegen, Plätzen und aus den Grünanlagen entfernt werden müssen. Diese Arbeiten, bei denen auch Laubbläser eingesetzt werden, dienen vor allem der Verkehrssicherheit. Nur mit dem rationellen Einsatz der Technik ist es möglich, die Laubmassen im gesamten Stadtgebiet zeitnah zu beseitigen, so dass die Rutschgefahr für Fußgänger und Radfahrer minimiert wird. Daher hat das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit beim städtischen Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung erwirkt, die längere Einsatzzeiten der Laubblasgeräte ermöglicht. Mit der Ausnahmegenehmigung, die bis zum 15. Dezember gilt, dürfen sowohl städtische Mitarbeiter als auch von der Stadt Münster beauftragte Pflegefirmen die Geräte in der Zeit von 8 bis 17 Uhr, also auch in der Mittagszeit, in Wohngebieten einsetzen. Nichtsdestotrotz bemühen sich die Mitarbeiter des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in jedem Fall darum, die Beeinträchtigungen für die Bevölkerung durch die lautstarken Geräte möglichst gering zu halten. Fragen zum Einsatz der Laubblasgeräte beantwortet Jürgen Staubach unter Tel. 02 51/4 92-67 18.
 

Zusatzinfos

Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09