Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

08.01.2016

EU-Reisefreiheit für Hund und Katze nur mit Impfschutz gegen Tollwut

Stadt muss immer wieder Tiere vorübergehend in Quarantäne schicken

Münster (SMS) Wer einen Hund oder eine Katze aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland verbringt, sollte unbedingt darauf achten, dass das Tier eine gültige Tollwutimpfung und einen blauen EU-Impfausweis hat und mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist. Das gilt auch für Privatleute, denen es vielleicht ein goldiges Kätzchen oder ein treuherzig dreinblickender kleiner Hund im Ausland angetan hat. Die Tiere können frühestens mit zwölf Wochen gegen Tollwut geimpft werden. Anschließend dauert es noch drei Wochen, bis man von einem wirksamen und gültigen Impfschutz ausgehen kann. "Hunde, Katzen und übrigens auch Frettchen müssen also mindestens 15 Wochen alt sein, bis ein Impfschutz gegen Tollwut vorhanden sein kann und sie nach Deutschland verbracht werden dürfen", so Tierarzt Dr. Thorsten Krause vom Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten. Allein im Dezember waren den städtischen Fachleuten für Veterinärangelegenheiten zwei aus dem Ausland stammende Hunde ohne Impfschutz aufgefallen. Sie mussten geimpft und anschließend drei Wochen lang auf Kosten des Besitzers in Quarantäne untergebracht werden. "Das sollten Tierhalter ihren Tieren und sich selbst ersparen", rät Dr. Krause.
 

Zusatzinfos

Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09