Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

28.10.2015

Schutz vor überfluteten Kellern und Gebäuden: Tipps vom Tiefbauamt

Verbesserte Rückstausicherung und Gebäudeentwässerung / Animationsfilm illustriert Technik

Münster (SMS) Das Unwetter vom 28. Juli 2014 mit dem extremen Starkregen ist in Münster noch immer präsent. Auch wenn solche Regenereignisse sehr selten auftreten, sollte dennoch - gerade bei betroffenen Gebäuden - die Optimierung der Gebäudeentwässerung, ein verbesserter Schutz gegen Kanalwasser im Keller und die Vermeidung einer Überflutung des Gebäudes in Angriff genommen werden. Das Tiefbauamt informiert betroffene Hauseigentümer oder Mieter bei der erforderlichen Optimierung der Gebäudeentwässerung im Keller über die Notwendigkeit und den Einbau von Rückstausicherungen. Die Fachleute erklären auch, wie das Eindringen von Regenwasser über Lichtschächte oder eine Kelleraußentreppe vermieden werden kann. Dazu bietet das Tiefbauamt kostenlose Einzelberatungen an. Seine Mitarbeiter geben Tipps, um Kellerüberflutungen durch fehlende Rückstausicherungen und / oder Fehlanschlüsse zu vermeiden. Termine können telefonisch (02 51/ 4 92-66 41) oder per E-Mail (grundstuecksentwaesserung@stadt-muenster.de) vereinbart werden. Häufig wird das gesamte Schmutzwasser eines Gebäudes – besonders bei älteren Häusern – zentral über einen offenen „Revisionsschacht“ im Keller in die städtische Kanalisation abgeleitet. Kommt es dann zu einem Rückstau von Kanalwasser, ist die Überflutung des Kellers mit den bekannten unangenehmen Begleiterscheinungen zwangsläufig die Folge. Solche Überflutungen können aber vermieden werden. Das Schmutzwasser aus den oberen Geschossen sollte rückstaufrei direkt in die Schmutzwasseranschlussleitung eingeleitet werden. Auch sollte überlegt werden, welche „Entwässerungsgegenstände“ (etwa die Waschmaschine oder das Spülbecken) im Keller wirklich noch benötigt werden. So manches wird heutzutage gar nicht mehr genutzt und kann in der Regel auch beseitigt werden, was einen Rückstau weitestgehend ausschließt. Die verbleibenden Entwässerungsgegenstände können dann einfacher und auch kostengünstiger durch eine Rückstausicherung direkt am Spülbecken oder der Waschmaschine gesichert werden. Dies kann mit einer so genannten Abwasserhebeanlage mit Rückstauschleife geschehen. Rückstausicherungen sind nach der Entwässerungssatzung der Stadt Münster und den technischen DIN-Vorschriften zwingend erforderlich, wenn das Abwasser aus "Entwässerungsgegenständen" im Keller unterhalb der so genannten Rückstauebene der städtischen Kanalisation zugeleitet werden muss. Die Rückstauebene ist in der Regel die Oberkante der öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich des Grundstückes. Diese Zusammenhänge zwischen Auslastung der Kanalisation und Zurückfließen des Abwassers in Keller und Souterrain-Wohnungen und den Schutz gegen Überflutung werden auch in einem Animationsfilm auf der Homepage des Tiefbauamtes (http://www.muenster.de/stadt/tiefbauamt/) dargestellt.
 

Zusatzinfos

Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09