17.09.2015
Beratung zum Energieausweis
Münster (SMS) Der Energieausweis laut Energieeinsparverordnung (EnEV) soll Klarheit schaffen über die energetische Qualität eines Gebäudes und
die zu erwartenden Energiekosten. Er wird jedoch auch kritisiert und über Rechte und Pflichten von Eigentümern, Käufern und Mietern gibt es zahlreiche
Missverständnisse. Der fünfseitige Energieausweis enthält neben grundlegenden Angaben zum Gebäude entweder die Kennwerte für Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder den Energieverbrauch
(Verbrauchsausweis). Bei Neubauten, bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, die älter als 1977 sind und nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977
einhalten, ist nur der Bedarfsausweis zulässig. Alle Fragen zum Energieausweis und die Nachrüstverpflichtungen im Gebäudebestand beantworten am Montag, 21. September, Silke Krajewski und Silke Puteanus von der Verbraucherzentrale Münster. Die Beratung findet im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, statt oder telefonisch unter 4 92 – 67 68. Anmeldung ist nicht erforderlich. Es können auch andere Fragen zum Thema Energie sparen gestellt werden.