Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

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16.06.2015

"Erweiterungsantrag" oder "Änderungsantrag" - was darf Münsters Rat beschließen?

Sondersitzung am 23. Juni / Semantische Feinheiten der Geschäftsordnung beschäftigten die Juristen

Münster (SMS) Wann ist im Rat ein Änderungsantrag zu einer Beschlussvorlage ein "Änderungsantrag" - und wann ist ein Änderungsantrag als "Erweiterungsantrag" zu werten, mit dem indirekt ein neuer Punkt auf die Tagesordnung gesetzt wird? Mit diesen semantischen Feinheiten mussten sich die Juristen bei der Stadtverwaltung und der Bezirksregierung auseinandersetzen. Laien mögen hier ein unerschöpfliches Feld der Kasuistik erahnen. Tatsächlich zeitigt der umstrittene feine Unterschied aber reale Folgen: eine Sondersitzung des Rates am Dienstag, 23. Juni, 17.30 Uhr. Die Stadt will damit auf Nummer sicher gehen, dass niemand eine zweite Runde im verwaltungsjuristischen Diskurs um Formalitäten anzetteln kann. Der Anlass ist bekannt. Am 11. Februar sollte der Rat über die Besetzung einer Beigeordnetenstelle und die Ausschreibung einer weiteren entscheiden. Dazu lagen Beschlussvorlagen vor, die Punkte standen auf der Tagesordnung. Zu den Vorlagen kamen im Rat Änderungsanträge, sie wurden mit großer Mehrheit beschlossen. Inhalt: Der Rat erhöht die Zahl der Beigeordneten auf sechs und beschließt auch die dazu erforderliche Änderung der Hauptsatzung. Für die dann zwei vakanten Beigeordnetenstellen wird das Stellenbesetzungsverfahren eingeleitet. Dieses Verfahren hat bekanntlich zu der einstimmigen Empfehlung von Personalausschuss und Haupt- und Finanzausschuss am 10. Juni geführt, Cornelia Wilkens und Matthias Peck am 17. Juni im Rat als Beigeordnete zu wählen. Dabei soll es auch bleiben. Ein Münsteraner hatte jedoch Zweifel an der formalen Zulässigkeit des Ratsbeschlusses vom 11. Februar. Er vertrat die Auffassung, damals sei mit der Änderung der Hauptsatzung die Tagesordnung um einen inhaltlichen Punkt "erweitert" worden; das sei nach der Geschäftsordnung nur bei "äußerster Dringlichkeit" zulässig. Die Stadtverwaltung wies dagegen auf das Recht der Ratsmitglieder, in der Sitzung durch Anträge den Inhalt von Beschlussvorlagen zu "ändern", so wie es die Geschäftsordnung vorsieht. Der Münsteraner schaltete die Bezirksregierung ein. Die stellte nun fest: Es "könnte" geschlossen werden, dass die Vorlage "in unzulässiger Weise inhaltlich erweitert und nicht lediglich modifiziert wurde". Gleichwohl sei von dem Inhalt niemand überrascht worden, schließlich sei über eine Erhöhung der Beigeordnetenstellen schon seit Monaten in der lokalen Politik und den Medien diskutiert worden. Unter dem Strich hält die Kommunalaufsicht fest, es erscheine "trotz der schwerwiegenden rechtlichen Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses … noch vertretbar zu sein, hier keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen", zumal am Ende wieder mit einem identischen Ratsbeschluss zu rechnen sei. Auch wenn die Stadt an ihrer Rechtsauffassung festhält, wird sie aber aus Respekt vor der Bezirksregierung und aus Fürsorge für die künftigen Beigeordneten jeden eventuell verbleibenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses ausräumen. Das soll in einer kurzen Sondersitzung des Rates am 23. Juni geschehen, in der die Änderung der Hauptsatzung nochmals durch Beschluss bestätigt wird. Endgültig.
 

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