Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

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07.11.2014

„Ratsbeschlüsse ohne jeden Abstrich umgesetzt“

Planung für Winkhaus-Gelände: Stadtdirektor Schultheiß weist Vorwürfe zurück

Münster (SMS) „Die Verwaltung hat in den Planungen für das Winkhaus-Gelände die Beschlüsse des Rates und des Planungsausschusses ohne jeden Abstrich umgesetzt.“ Das stellt Stadtdirektor Hartwig Schultheiß zu öffentlich geäußerten Vorwürfen fest, er selbst und die Planungsverwaltung hätten Gremienbeschlüsse missachtet. Mit der Verlagerung des Betriebs zum Hessenweg sei es gelungen, der örtlichen Wirtschaft einen nachhaltigen Standort in Münster zu sichern und zugleich den bisherigen Standort am Bohlweg zum innenstadtnahen Wohngebiet zu entwickeln. Stadtdirektor Schultheiß: „Die Planung beinhaltet familiengerechte Wohnungen, Wohnungen für Senioren und Wohnraum für Ein- und Zweipersonenhaushalte, darüber hinaus eine Kita, einen Kinderspielplatz und eine städtebauliche Vernetzung mit dem benachbarten Wohnumfeld.“ Unabhängig von der Frage nach öffentlich gefördertem Wohnungsbau ist Ziel der Planung ein Quartier mit einem Mix aus Eigentums- und Mietwohnungen und nicht ein Standort mit ausschließlich „hochwertigem“ Wohnraum. Die Vorgeschichte: Der Planungsausschuss hatte im Mai 2012 seine grundsätzliche Zustimmung zur Aufnahme der Planungen gegeben. Um zu einem in jeder Hinsicht optimalen Bebauungskonzept zu kommen, wurde vom Investor ein Realisierungswettbewerb gefordert. Das damit erzielte Ergebnis wurde von allen Seiten gelobt. Es wurde zur Grundlage aller weiteren Planungsschritte. Vor diesem Hintergrund beauftragte der Planungsausschuss im Oktober 2012 die Verwaltung, sicherzustellen, „dass ein Anteil von 30 Prozent an förderfähigem Wohnraum entsteht“. Der Rat bestätigte diesen Beschluss am 7. November 2012. Bereits am 15. November 2012 hat die Verwaltung die Investoren darüber informiert. Die nachfolgenden Verhandlungen zum Städtebaulichen Vertrag erfolgten auf Grundlage der Beschlüsse von Planungsausschuss und Rat. Mit dem Investor wurde erörtert, aufgrund des strukturellen Bedarfs auch öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Der Investor zeigte sich jedoch nicht bereit, eine Verpflichtung zur Realisierung öffentlich geförderter Wohnungen einzugehen – dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund von Einschränkungen und Lasten, die mit der Umwandlung eines ehemals gewerblich genutzten Areals verbunden sind. Die Planung für das Winkhaus-Gelände fällt unter die „Altfall-Regelung“ des vom Rat im April 2014 beschlossenen Programms Sozialgerechte Bodennutzung. Als „Altfälle“ hat der Rat Planungen und Verfahren definiert, für die er bereits einen Aufstellungs- oder Änderungsbeschluss eines Bebauungsplans gefasst hat oder für die der Planungsausschuss einem Antrag zur Schaffung von Planungsrecht zugestimmt hat. Das bedeutet, dass für das Winkhaus-Gelände keine Verpflichtung besteht, 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnraum zu realisieren. Damit sah die Planungsverwaltung auch keine Möglichkeit, den Investor zur Errichtung öffentlich geförderter Wohnungen zu verpflichten. In der abschließenden Beratung zum Bebauungsplan hat der Planungsausschuss am 23. Oktober 2014 die Verwaltung beauftragt, im städtebaulichen Vertrag mit dem Investor sicher zu stellen, dass tatsächlich 30 Prozent des Wohnraums als öffentlich geförderter Wohnungsbau entsteht. „Die Verwaltung hat daraufhin erneut unverzüglich Gespräche und Verhandlungen mit dem Investor aufgenommen. Nach seiner Prüfung war der Investor nicht bereit, auf diese Bedingungen einzugehen“, erläutert Stadtdirektor Schultheiß. „Der Investor begründet dies im Vertrauen auf die Beschlusslage des Rates vom November 2012 und mit Hinweis auf die ‚Altfall’-Regelung vom April 2014 als Geschäftsgrundlage für seine wirtschaftliche Kalkulation.“
 

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