Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

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23.10.2014

Elf dezentrale Standorte für neue Flüchtlingswohnheime

Gemeinsamer Vorschlag von Politik, Religionen, Verbänden und Verwaltung / Münster kann sein Konzept zur Unterbringung und Integration fortschreiben

Münster (SMS) Münster kann sein erfolgreiches Konzept zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen fortschreiben. Vertretungen aus Rat, Bezirksvertretungen, Integrationsrat, Religionen, Verbänden und Verwaltung empfehlen einvernehmlich elf weitere Standorte für den Bau dezentraler Wohnheime für jeweils bis zu 50 Menschen. Die Stadtverwaltung hat diese Empfehlung in eine Vorlage aufgenommen, die ab 13. November in den politischen Gremien beraten und am 10. Dezember vom Rat beschlossen werden kann. "Wir nehmen Flüchtlinge, die uns zugewiesen werden, menschenwürdig auf und geben ihnen die Chance, sich vom ersten Tag an zu integrieren. Damit helfen wir Schutzbedürftigen und handeln im eigenen Interesse unserer Stadt", sagte Oberbürgermeister Markus Lewe bei der Vorstellung des Ergebnisses der Mediation. Münster setzt auf kleine Einrichtungen für Flüchtlinge in allen Stadtbezirken, in denen die Menschen von Sozialarbeitern betreut und von ehrenamtlich engagierten Nachbarn und Vereinen begleitet werden. Dieses Konzept wird seit dem Jahr 2000 umgesetzt. Ergebnis sind im Konsens errichtete Einrichtungen, die in Wohnquartiere integriert sind. Dieser von der gesamten Stadtgesellschaft getragene "Münster-Konsens" hat überregional Beachtung gefunden. Mittlerweile gibt es 415 Plätze in solchen "dauerhaften" Flüchtlingswohnheimen. Tatsächlich muss die Stadt inzwischen zirka 1200 Menschen unterbringen und es werden laufend weitere Hilfesuchende zugewiesen. Die bei Aufstellung des Konzeptes festgelegten Standorte für dauerhafte Einrichtungen sind abgearbeitet oder stehen vor der Fertigstellung. Deshalb muss dringend über neue Standorte entschieden werden. Als Vorarbeit hat die Stadtverwaltung in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe alle ihr bekannten Liegenschaften analysiert und im Ergebnis 27 "potentiell mögliche" Standorte ausgewählt, die "dem Grunde nach geeignet" sind. Diese Untersuchung lag den 45 Teilnehmenden aus Politik, Kirchen, Verbänden und Verwaltung bei ihrer dreitägigen Klausurtagung vor. In der Klausurtagung waren sich alle Teilnehmenden einig, dass sich das münstersche Konzept zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen bewährt hat und Grundlage der Flüchtlingshilfe bleiben soll. Ebenfalls war klar, dass Standorte für neue Einrichtungen sozial gerecht und fair zu verteilen sind und dazu ein Konsens innerhalb und zwischen den Stadtbezirken angestrebt ist. Als hilfreich erwies es sich in der Tagung, dass die Priorisierung von Standorten für einzelne Bezirke von Teilnehmenden aus den Bezirken selbst vorgenommen wurde, da diese mit der jeweiligen Situation am besten vertraut sind. Auf der Grundlage dieser Priorisierungen wurden in der Tagung die 27 potentiellen Standorte vier Kategorien zugeordnet. Diese reichen von "sehr geeignet / realistisch" über "geeignet / Klärungsbedarf" und "unklar" bis zu "ungeeignet". Der Kategorie 1 "sehr geeignet / realistisch" wurden diese elf Standorte zugeordnet: 1. Heroldstraße, 2. Willingrott, 3. Muckermannweg / Von-Esmarch-Straße, 4. Wangeroogeweg 9 / Feuerwehrgerätehaus, 5. Langestraße / Malteserstraße, 6. Landsberger Straße / Deermannstraße, 7. Falgersraße, 8. Heriburgstraße / Kirschgarten, 9. Tilbecker Straße, 10. Hohe Geist, 11. York-Kaserne. Davon sind die Standorte 1.-4. kurzfristig ab 2014/15 umsetzbar; 5.-7. sind mittelfristig ab 2016 realisierbar; 8.-10. sind langfristig ab 2020 umsetzbar; für 11. ist der Zeitpunkt der Umsetzung noch unklar. Die Verwaltung hat diese elf Standorte in die Beschlussvorlage übernommen. In der Klausurtagung wurde vereinbart, dass noch nachträgliche Änderungen in der Rangfolge möglich sind, falls sich zum Beispiel aufgrund planungsrechtlicher Erkenntnisse eine schnellere Umsetzungsmöglichkeit für einzelne Standorte ergibt. Außerdem wurden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Politik und Kirchen weitere denkbare Standorte genannt. Die Verwaltung wird diese prüfen und das Ergebnis dem Rat, den Ausschüssen und dem Integrationsrat vorlegen. Die Beschlussvorlage sieht vor, für die elf Standorte "schnellstmöglich eine Baureife herbeizuführen und damit eine kurzfristige Realisierung zu ermöglichen". Mit dem Bau der Einrichtungen soll die Wohn- und Stadtbau betraut werden; sie soll die Häuser dann an die Stadt vermieten. Fotos, Grafik: Beispiel für bestehende Einrichtung: Nordkirchenweg Beispiel für bestehende Einrichtung: Stadtteil Albachten Übersicht: Vorhandene Einrichtungen und mögliche Standorte Kartenausschnitte zu den elf neuen Standorten (PDF)

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Einrichtung am Nordkirchenweg

Einrichtung am Nordkirchenweg

Einrichtung in Albachten

Einrichtung in Albachten

Übersicht

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Kartenausschnitte

Kartenausschnitte

Kartenausschnitte

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Tel. 02 51/4 92-66 09