25.09.2014
Britenhäuser am Rumphorstweg: Bebauungsplan ist rechtskräftig
Neuer Bebauungsplan sichert Gartenstadt-Charakter
Münster (SMS) Wie die Gebäude und Grundstücke der ehemaligen Britenhäuser am Rumphorstweg künftig genutzt und gestaltet werden können, regelt der neue Bebauungsplan Nr. 551. Er ist vom Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 10. September als Satzung beschlossen worden. Mit der Veröffentlichung im aktuellen Amtsblatt der Stadt Münster sind die beschlossenen Festsetzungen rechtsverbindlich und für die Grundstückseigentümer bindend. Das Plangebiet am Rumphorstweg umfasst 17 freistehende Einfamilienhäuser - errichtet in den 1950er Jahren - und ein Baufeld für den Neubau eines weiteren Einfamilienhauses. Der Bebauungsplan sichert den Charakter der Gartenstadt, enthält aber gleichwohl individuelle bauliche und gestalterische Freiheiten, um heutige Wohnbedürfnisse realisieren zu können.
Im städtischen Planungsamt kümmert sich das Team "Wohnstandorte" um das zukünftige Erscheinungsbild der ehemaligen Wohnstandorte der britischen Streitkräfte in Münster. Für die Mehrzahl der insgesamt 18 Wohnstandorte ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Weiterentwicklung der Siedlung unter Berücksichtigung der vorhandenen Qualitäten erforderlich. Mit dem Satzungsbeschluss für den Rumphorstweg ist nun bereits der dritte neue Bebauungsplan rechtskräftig. Für weitere Standorte befinden sich die Bebauungspläne noch im Verfahren.
Die Planzeichnung des Bebauungsplanes steht gemeinsam mit der Begründung und den textlichen Festsetzungen im umfassenden Internetangebot des städtischen Planungsamts zum Download zur Verfügung. Zudem können sich die Grundstückseigentümer mit ihren Fragen zum Umgang mit den Gebäuden und Grundstücken im Kundenzentrum im Stadthaus 3 am Albersloher Weg melden.
Bebauungsplan im Internet:
www.muenster.de/stadt/stadtplanung/konversion_wohnstandorte.html