05.09.2014
NRW-Finanzhilfe noch 2014 möglich
Stadt ist im Gespräch mit Innenministerium wegen Sonderzuweisung
Münster (SMS) Wie hoch die von Ministerpräsidentin Kraft in Aussicht gestellte Finanzhilfe des Landes für die außergewöhnliche Belastung der Stadt Münster aus der Unwetterkatastrophe ausfallen wird, ist noch offen. "In den Gesprächen zwischen der Stadtverwaltung, dem NRW-Innenministerium und der Bezirksregierung ist erörtert worden, wie die Voraussetzungen und die Modalitäten für die Zuweisungen an Gemeinden zur Überwindung außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Belastungssituationen sind. Gerade der Beleg für die außergewöhnlichen Belastungen ist wichtig, wobei Infrastrukturkosten nicht aus dem Topf der Sonderzuweisungen übernommen werden können. Die Soforthilfen und eventuell weitere Zahlungen können voraussichtlich als Grundlage für Sonderbedarfszuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich anerkannt werden", sagte Stadtkämmerer Alfons Reinkemeier.
Nach Angaben des Kämmerers wird die Verwaltung nun einen förmlichen Antrag an das Innenministerium richten, um diese Sonderbedarfszuweisungen zu beantragen. Gegebenenfalls werde Münster voraussichtlich noch in diesem Jahr eine Finanzhilfe des Landes erhalten, aus der ein Teil der Kosten gedeckt werden kann, die der Stadt entstanden sind.