04.08.2014
Aufpassen beim Aufräumen
Stadt gibt Tipps zur Gesundheit bei der Schadensbeseitigung
Münster. (SMS) Ob selbst betroffen oder freiwillig für andere aktiv - bei allem Engagement bei den Aufräumarbeiten gibt es doch auch Unsicherheiten. Zurecht, es lohnt sich, einige Sicherheitsaspekte zu beachten. Das städtische Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten gibt Tipps:
- Beim Umgang mit Wasser und Schlamm ist die Handhygiene der wirksamste Schutz vor Infektionskrankheiten. Deshalb: Vor dem Trinken, Essen und Rauchen die Hände gründlich waschen, ein Handinfektionsmittel benutzen und bei der Arbeit Handschuhe tragen.
- Kommt es zu Verletzungen, sollten diese sofort versorgt werden. Wer sich nicht sicher ist, ob er gegen Tetanus geimpft ist, sollte sofort den Hausarzt fragen.
- Verschmutzte Kleidung und Wäsche bei 60° C waschen. Nicht waschbare Textilien reinigen lassen.
- Das städtische Trinkwasser ist nicht verunreinigt. Ob Wasser aus Trinkwasserbrunnen im Unwettergebiet genutzt werden darf, entscheidet das Gesundheitsamt nach Laboranalysen. Die Brunnenbesitzer werden gebeten, eine solche Analyse zu veranlassen.
- Alle Nahrungsmittel und Getränke, die mit dem Überschwemmungswasser Kontakt hatten, gehören in den Restmüll. Auch wenn sie verpackt sind, ob mit Dreh- oder Kronverschluss, Metall- oder Glaskonserve. Sie gehören nicht in den Sperrmüll, weil sie Ratten, Mäuse und Insekten anlocken, die Krankheiten übertragen können.
- Auch Problemabfälle gehören nicht in den Sperrmüll, weil sie die Gesundheit schädigen und nicht über die Abfallbehandlungsanlage in Münster entsorgt werden können. Farbeimer, Zementsäcke, Batterien, Leuchtstoffröhren und Ähnliches können an den Recyclinghöfen abgegeben werden (Ausnahmen: Kinderhaus und - weil derzeit geschlossen - Nienberge).
- Vom eigentlichen Sperrmüll gehen keine direkten Gesundheitsgefahren aus, auch wenn er jetzt länger an den Straßen liegt. Wegen der Ausnahmesituation dürfen auch Elektrogroßgeräte wie Waschmaschinen und - leere - Kühlschränke an die Straße gestellt werden. Elektrokleingeräte müssen direkt an den Recyclinghöfen abgegeben oder über einen der 44 E-Schrott-Container entsorgt werden (Standorte: www.awm.stadt-muenster.de, Rubrik "Wohin mit dem Abfall"). Weiter Fragen beantworten die Abfallwirtschaftbetriebe Münster am Service-Telefon 60 52 53.
Bei weiteren Fragen rund ums Thema Gesundheit bei der Schadensbeseitigung ist das Gesundheitsamt die richtige Adresse (Tel. 4 92-53 77, E-Mail: gesundheitsamt@stadt-muenster.de).