10.07.2014
"Bier-Bike-Streit": Ordnungsamt bestätigt
Verwaltungsgericht sieht Fahrten mit Großraum-Tandems als genehmigungspflichtig an
Münster (SMS) Nun ist es amtlich: Das Verwaltungsgericht hat dem Ordnungsamt der Stadt Münster in einem jüngst zugestellten Urteil Recht gegeben und die Klage eines Radtourenveranstalters abgewiesen.
Dieser wollte festgestellt wissen, dass seine Großraum-Tandems mit bis zu 22 Sitzplätzen ohne eine besondere Genehmigung die Straßen Münsters benutzen dürfen. Anlass für die Klage war ein Vorfall im September 2012, als zwei Tandems auf der Promenade vor dem Schloss von Mitarbeitern des Ordnungsamtes angehalten und die Weiterfahrt untersagt wurde.
Das Verwaltungsgericht bestätigt in seinem Urteil die Rechtsauffassung des Ordnungsamtes und sieht Fahrten mit Eventcharakter auf Großraum-Tandems grundsätzlich als genehmigungspflichtig an. "Uns war wichtig, dass solche Fahrten genehmigt werden müssen. Nur so haben wir einen Überblick und können im Vorfeld auf Sicherheitsaspekte hinweisen", so Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner.