02.09.2013
OB Lewe: Mehr Bürgerdienste im Stadthaus 1
Verwaltung schlägt dem Rat Verbleib der gesamten Liegenschaft im städtischen Eigentum vor / "Bürgerservicezentrum"
Münster (SMS) Die ohnehin anstehende Entscheidung über die Zukunft des Stadthauses 1 soll zugleich die Weichen für einen deutlichen Ausbau der bürgerorientierten Dienstleistungen stellen. "Moderner, zukunftsorientierter Bürgerservice für alle Gruppen und Lebenslagen bei wirtschaftlichem, längerfristig sinkendem Aufwand", gibt Oberbürgermeister Markus Lewe für die Stadtverwaltung die Richtung vor. "Beides zusammen ist möglich", ist der Oberbürgermeister überzeugt. Gemeinsam mit Stadtdirektor Hartwig Schultheiß, Kämmerer und Liegenschaftsdezernent Alfons Reinkemeier sowie Personal- und Organisationsdezernent Wolfgang Heuer stellte er dazu drei umfangreiche Vorlagen vor, die am Mittwoch, 4. September, in den Rat eingebracht werden.
Gemeinsamer Nenner aller drei Beschlussvorlagen: "Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen". Die Vorlagen sind eng miteinander verzahnt. Dreh- und Angelpunkt ist die Zukunft des Stadthauses 1. Steht es auf Dauer in vollem Umfang - also einschließlich Hochhaus und dem Bauteil zwischen Platz des Westfälischen Friedens und Klemensstraße - für Bürgerdienste zur Verfügung? Das Ergebnis einer "gründlichen und kritischen Bestandsaufnahme" ist nach Angaben von OB Lewe eindeutig. "Münster ist gut beraten, wenn die Stadt diese Liegenschaft mit bester Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger komplett behält und dort an zentraler Stelle familienfreundlich und barrierefrei erreichbar weitere Dienstleistungen zusammenführt."
Die Verwaltung schlägt dem Rat deshalb vor, dass alle Bauteile des Stadthauses 1 in städtischem Eigentum verbleiben. Erdgeschoss-Flächen sollen, soweit sie nicht für bürgerorientierte Dienstleistungen benötigt werden, weiterhin vermietet werden. Auch die Option zur Vermietung von Teilflächen etwa im Hochhaus soll gewahrt bleiben. Auf dieser Grundlage soll die Planung für die dringend erforderliche Sanierung weitergeführt werden. Die Sanierungsarbeiten könnten dann ab 2015 in vier bis fünf einjährigen Bauabschnitten erfolgen.
Kleine und große Lösung für Bürgerservicezentrum
Bleibt die gesamte Liegenschaft in städtischem Eigentum, dann eröffnet sich die Option, im Zuge der Sanierungsarbeiten ein "Bürgerservicezentrum" zu schaffen. Umsetzbar ist eine große Lösung durch Überbauung des Stadthaus-Innenhofs, alternativ kommt eine kleine Lösung im vorhandenen Gebäudebestand unter Mitnutzung des Stadthaussaals in Frage. "Es gibt zwar Argumente für eine große Lösung. Sie wäre auch eine konsequente Fortsetzung dessen, was die Verwaltung Anfang der 90er-Jahre geschaffen hat, als sie das Einwohnermeldeamt durch ein Bürgeramt mit erweiterten Leistungen ersetzt hat", sagte der Oberbürgermeister. Ein solches Servicezentrum könnte Ansprechstellen für alle Lebenslagen von "Neu in Münster" über "Angebote für Familien" bis zur Dienstleistung für ausländische Einwohner bieten - einschließlich Angeboten von "Stadttöchtern" wie Stadtwerke und Wohn- und Stadtbau.
Die Investition für die große Lösung würde allerdings mit bis zu sechs Millionen Euro bzw. einer jährlichen Belastung von 250 000 Euro im städtischen Etat zu Buche schlagen. Darum empfiehlt die Verwaltung dem Rat, Perspektiven für eine kleine Lösung zu entwickeln, die im Zuge der Stadthaus-Sanierung innerhalb des Gebäudebestandes realisiert werden kann.
Bei Konzentration weiterer Bürgerdienste im Erdgeschoss des Stadthauses 1 wird die Fläche des Stadthaussaals benötigt. Er dient zurzeit unter anderem als temporäres Hauptwahlbüro, als Ausstellungs- und Veranstaltungsraum. Die Verwaltung schlägt vor, dafür die Dominikanerkirche umzunutzen, für die sie als Eigentümerin ohnehin bereits sämtliche Kosten für Bauunterhaltung, Betrieb und Verbrauch tragen muss. Sie könnte zum "Ort der Partizipation und des Bürgerdialogs" werden. Versammlungen, Ausstellungen und Konzerte einschließlich heute vorhandener Nutzungen wären dort möglich. Vor Wahlen könnte das Hauptwahlbüro einziehen, außerdem wäre Platz für das Stadtmodell.
Unter dem Strich setzen die Verwaltungsvorlagen auf die weitere Zusammenführung städtischer Dienste an wenigen zentralen, gut erreichbaren Stellen. Dafür stehen neben dem Stadthaus 1 das Stadthaus 2 (mit Nachbargebäude Hafenstraße 8) als "Soziales Rathaus" sowie das Stadthaus 3 als "Technisches Rathaus".
Seit dem Bezug des Stadthauses 3 ab dem Jahr 2002 hat die Verwaltung 15 über Münster verteilte Standorte in fast durchweg angemieteten Gebäuden aufgegeben, berichtete OB Lewe. "Die Verwaltung prüft, ob perspektivisch auch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien vom modernisierungsbedürftigen und für Publikum schlecht zugänglichen Haus Hafenstraße 30 ins Stadthaus 1 umziehen kann. Wenn das gelänge, wäre das ebenfalls ein Plus an Bürgerfreundlichkeit."
Mittelfristig rechnet der Oberbürgermeister mit einem Büroflächenbedarf auf etwa gleich bleibendem Niveau. "Auch E-Government bringt vorerst keine Einsparung von Flächen, der Durchbruch steht bundesweit noch aus. Immerhin hat der Gesetzgeber bei neuen Gesetzesvorhaben deren elektronische Umsetzbarkeit im Blick und baut bestehende Beschränkungen schrittweise ab", so OB Lewe. "Längerfristig wird E-Government aber nicht nur eine neue Qualität an zusätzlichem Bürgerservice bieten, sondern es auch ermöglichen, mehr Telearbeitsplätze zu schaffen und parallel Büroflächen und Kosten einzusparen."
Die Ratsvorlagen und ergänzende Erläuterungen stehen in Münsters Internetportal unter www.muenster.de/stadt.
Grafik:
Lageplan mit Bauteilen des Stadthauses 1
Panoramafoto:
Das Gebäudeensemble Stadthaus 1 aus der Perspektive Klemensstraße. - Foto: Presseamt Münster / Angelika Klauser. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.