Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

27.06.2013

Dichtheitsprüfungen nur in Wasserschutzgebieten

Landeswassergesetz novelliert / Regeln für die Umsetzung erst ab Herbst / Tiefbauamt informiert

Münster (SMS) Das novellierte Landeswassergesetz bringt eine positive Veränderung für Hausbesitzer. Die Rechtsgrundlage für die verkürzten Fristen für eine Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen in den Wasserschutzgebieten des Stadtgebietes ist entfallen. "Darum hat auch der Rat der Stadt die entsprechende Satzung aufgehoben", erläutert Michael Nowak vom Tiefbauamt. Allerdings werde der Landtag neue Prüffristen und Regelungen festlegen, die dann alle Eigentümer beachten müssen. Damit sei aber erst nach den Sommerferien zu rechnen. Voraussichtlich wird der nordrhein-westfälische Landtag nach der Sommerpause beschließen, dass die sogenannten Zustands- und Funktionsprüfungen der Schmutzwasserleitungen auf private und gewerbliche Gebäude in Wasserschutzgebieten beschränkt werden. Dort sollen die privaten Abwasserleitungen, die vor 1965 und gewerbliche, die vor 1990 verlegt wurden, bis zum 31. Dezember 2015 auf ihre Dichtheit überprüft werden. Für alle anderen soll die Prüffrist am 31.12.2020 ablaufen. Außerhalb von Wasserschutzgebieten wird es voraussichtlich für private Grundstückseigentümer zukünftig keine landesgesetzlichen Prüffristen geben. Bestimmte gewerbliche Betriebe außerhalb von Wasserschutzgebieten sollen allerdings bis zum 31. Dezember 2020 die Prüfungen vornehmen lassen. Die Stadt Münster plant mit Blick auf die zu erwartenden landesgesetzlichen Regelungen derzeit keine höheren Anforderungen. Unabhängig davon sind bei Neubauten oder bei Änderungen an den Abwasserleitungen die Dichtheitsnachweise jetzt schon erforderlich. Sie müssen dem Tiefbauamt vorgelegt werden. Fragen zur Funktions- und Zustandsprüfung von Abwasserleitungen beantworten die Mitarbeiter des Tiefbauamtes unter der Hotline der Fachstelle Grundstücksentwässerung: 4 92-66 41 oder per E-Mail: Grundstuecksentwaesserung@Stadt-Muenster.de.
 

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Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09