Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

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20.12.2012

Baugruppe Gievenbecker Reihe: Gericht bestätigt Stadt in vollem Umfang

Auch der Bescheid zur Nutzungsänderung für die Scheune war einwandfrei

Münster (SMS) Alle baurechtlichen Entscheidungen der Stadtverwaltung zum Projekt der Baugruppe Gievenbecker Reihe waren einwandfrei. Das steht mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster über die letzte Klage eines Nachbarn gegen das Projekt fest. Am Donnerstag, 20. Dezember, hatte das Gericht zu entscheiden, ob die Stadt eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung einer grenznahen Scheune auf dem Grundstück zu Recht positiv beschieden hat. Die Baugruppe möchte in dieser Scheune private Gemeinschaftsräume einrichten, außerdem sollen Büroräume für eine untergeordnete freiberufliche Nutzung entstehen. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist klar, dass die Baugruppe gegenüber der Stadt sogar einen Rechtsanspruch auf diesen positiven Bescheid hatte. Der Beschluss des Gerichts ist endgültig, eine Berufung hat es nicht zugelassen. Bereits am 20. November hatte das Verwaltungsgericht über drei weitere Klagen des Nachbarn entschieden. In diesen Verfahren hatte er sich gegen die Baugenehmigungen der Stadt für drei Wohnhäuser von Mitgliedern der Baugruppe gewandt. Auch hier stellte das Gericht klar, dass sich die Stadt rechtlich einwandfrei verhalten hat. Stadtkämmerer Alfons Reinkemeier: "Ich bin froh darüber, dass in der Sache nun rechtliche Klarheit besteht. Die Bürgerinnen und Bürger konnten sich zu Recht darauf verlassen, dass die Verwaltung sich an Recht und Gesetz hält und einwandfrei entscheidet."
 

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