26.04.2012
"Die Rechtliche Klarstellung macht E-Zigaretten nicht sicherer"
Gesundheitsamt: Es fehlen unabhängige Untersuchungen zu möglichen Gesundheitsrisiken
Münster (SMS) Das Gesundheitsamt der Stadt Münster wird sich weiterhin für eine sachliche Information von Verkaufsstellen und Konsumenten von E-Zigaretten im Sinne des Verbraucherschutzes einsetzen. "Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, dass E-Zigaretten und deren nikotinhaltige Füllung nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen und der Verkauf deshalb nicht verboten werden darf, ändert nichts an möglichen gesundheitlichen Risiken beim Konsum von solchen Zigaretten", sagte Gesundheitsamt-Leiter Dr. Norbert Schulze Kalthoff.
Wie berichtet, hatte das Land NRW im Dezember 2011 in einem Erlass vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, da diese als nicht zugelassene Arzneimittel anzusehen seien und der Handel mit nicht zugelassenen Arzneimitteln strafbar sei. Dem hielt das OVG jetzt in seiner einstweiligen Anordnung entgegen, E-Zigaretten erfüllten nicht die gesetzlichen Voraussetzungen eines Arzneimittels, sie dienten auch keinem therapeutischen oder vorbeugenden Zweck etwa zur Nikotinentwöhnung oder Linderung einer Nikotinabhängigkeit.
"Diese rechtliche Einordnung von E-Zigaretten lässt die Frage nach Gesundheitsrisiken offen. Sie macht die neue Variante von Zigaretten nicht sicherer. Gesundheitsexperten - darunter die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Bundesinstitut für Risikobewertung sowie Lungenfachärzte - warnen bei E-Zigaretten vor Atemwegsreizungen und allergieauslösenden Substanzen", so der Leiter des Gesundheitsamtes. Anfang 2012 sei es im Kreis Soest bei zwei Verbrauchern nach dem Rauchen von E-Zigaretten zu Nikotinvergiftungen gekommen. Auch Beschwerden nach dem Genuss von E-Zigaretten ohne nikotinhaltige Liquids seien bekannt geworden.
Aus Sicht des Gesundheitsamtes ist es wichtig, dass nun Fragen der Anwendungssicherheit geklärt werden. Soweit bekannt, fehlten bislang unabhängige Beurteilungen. Schulze Kalthoff: "Zum Beispiel gibt es Produkte unterschiedlicher Hersteller, teilweise mit verschiedenen Funktionsprinzipien. Hier stellt sich etwa die Frage, ob die Produkte bei der Inhalation ihre Stoffe gleichmäßig und in gesundheitlich unbedenklicher Weise freisetzen."