Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

10.02.2012

Veterinäramt überprüfte Zirkus

Gastspiel-Orte haben kaum Einfluss auf Auftritte mit Wildtieren

Münster (SMS) Das Veterinäramt der Stadt hat in einem Zirkus, der zurzeit in Münster gastiert, bei zwei Terminen die Tierhaltung überprüft. Der Zirkus hatte zuletzt in Solingen gastiert. Von dort erhielt das Veterinäramt den Hinweis, die Elefanten würden möglicherweise bei zu niedriger Temperatur gehalten. Die Zirkusfahrzeuge mit den Tieren trafen am Montag, 6. Februar, in Münster ein. "Wir haben die Temperatur der Elefantenhaltung noch am selben Tag geprüft, dabei gab es keine Beanstandung", so der stellvertretende Leiter des Veterinäramtes Dr. Giovanni Serra. Am Donnerstag, 9. Februar, folgte eine umfangreiche weitere Überprüfung der Tierhaltung. Dabei wurden Mängel festgestellt, allerdings waren diese nicht gravierend. Zum Beispiel war der Auslauf für Kamele und Lamas nicht ausreichend. Das Veterinäramt ordnete an, dass diese Mängel kurzfristig zu beseitigen sind. Zum Zustand der Tiger wurden die Befunde des behandelnden Tierarztes angefordert. Außerdem soll der Tierarzt die Tiger in der kommenden Woche besichtigen und seine aktuellen Befunde ebenfalls an das Veterinäramt schicken. Die Feststellungen in Münster leitet das Veterinäramt an den Wetteraukreis weiter, der dem Zirkus die tierschutzrechtliche Genehmigung auch für den Auftritt mit Wildtieren erteilt hat. Außerdem erhalten die Meldung üblicherweise die Veterinärämter der nächsten Auftrittsorte. "Die Stadt wurde mehrfach gefragt, warum sie den Zirkusauftritt genehmigt habe", so Dr. Serra. Antwort: "Die Genehmigung erteilen nicht die Gastspiel-Orte, sondern die Gemeinden, in denen Zirkusse ihren Sitz oder ihr Winterquartier haben. In diesem Fall ist die tierschutzrechtliche Genehmigung des Wetteraukreises maßgeblich. Wenn wie hier die Erlaubnis für den Auftritt mit Wildtieren vorliegt, haben Gastspiel-Orte im Grundsatz keine Möglichkeit, das zu untersagen - es sei denn, aktuelle Kontrollen ergeben gravierende, nicht abstellbare Mängel." Auch durch Nichtvermieten von Veranstaltungsflächen können Gastspiel-Kommunen keinen Einfluss nehmen. Würde die Nutzung einer geeigneten städtischen Fläche verweigert, könnte sich der Zirkus unter Berufung auf das Gebot der Gleichbehandlung einklagen. Abgesehen davon befindet er sich in Münster mit dem Hindenburgplatz nicht einmal auf kommunalem Grund.
 

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Birgit Jaskowiak
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