23.12.2011
Bebauungsplan Hansa-Business-Park hält gerichtlicher Überprüfung stand
OVG Münster verwirft Normenkontrollanträge
Münster (SMS) Als unzulässig hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster zwei Normenkontrollanträge verworfen, die mit dem Ziel gestellt worden waren, den Bebauungsplan der Stadt Münster für den Hansa-Business-Park in Amelsbüren für unwirksam zu erklären. Die Antragsteller wollten damit die Realisierung des ausgewiesenen Gewerbegebietes verhindern. In seinen Entscheidungen vom 19. Dezember führt das Gericht aus, dass die Antragsteller, die außerhalb des Plangebietes ihren Grundbesitz haben, nicht durch den Bebauungsplan in ihren Rechten verletzt sind.
Während einer der Antragsteller geltend gemacht hatte, von Verkehrs- bzw. Gewerbeimmissionen betroffen zu sein, hatte der andere eine Beeinträchtigung seines landwirtschaftlichen Betriebes angeführt. Das Gericht folgte den Argumentationen nicht. Nach seiner Auffassung sind die Antragsteller nicht befugt, Normenkontrollanträge zu stellen.
Da das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen hat, bleibt den Antragstellern nur die Möglichkeit, diese Entscheidung durch eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde anzufechten. Die Aussichten eines solchen Verfahrens werden vom Zentralen Justiziariat der Stadt als gering eingestuft, da die Entscheidungen des OVG Münster auf Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes aufbauen.
Manfred Vaupel vom städtischen Justiziariat zeigt sich zufrieden mit den Entscheidungen: "Die Stadt hat bei der Abwägung der privaten Belange der Antragsteller keine Fehler gemacht. Die Aussichten der Antragsteller und der hinter ihnen stehenden Bürgerinitiative auf Verhinderung des Gewerbegebietes sind mit den Entscheidungen des OVG Münster deutlich gesunken. Die ergangenen Entscheidungen stellen insoweit einen wichtigen Schritt zur Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe im Plangebiet und somit in Münster dar."