13.10.2011
Heizen mit Holz: Tipps aus der Praxis
Amt für Grünflächen und Umweltschutz bietet Expertensprechstunde am Dienstag, 18. Oktober, an / Broschüre aktualisiert
Münster (SMS) Flackernde Gemütlichkeit liegt auch in Münster ungebrochen im Trend. Allerdings sind beim Heizen mit Holz sind bestimmte Spielregeln zu beachten, damit Gesundheit und Umwelt nicht unnötig belastet werden. Die gesetzlichen Regelungen in der "Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen" haben sich im Jahr 2010 teilweise geändert. Die jüngst erschienene Neuauflage der Broschüre "Drinnen behaglich, draußen ärgerlich" berücksichtigt diese Änderungen. Eine Expertensprechstunde zum Thema bietet das städtische Amt für Grünflächen und Umweltschutz am Dienstag, 18. Oktober, an. Immissionsschutzbeauftragter Ralf Besler steht von 9 bis 13 Uhr im Kundenzentrum des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33 für Fragen zur Verfügung. Während der Sprechstunde können auch mitgebrachte Holzscheite auf ihren Feuchtegehalt hin getestet werden.
Alle Jahre wieder: Fallen die Temperaturen, erhöht sich die Zahl der Anrufe, die Ralf Besler erhält. Manchem Nachbarn "stinkt es" einfach, wenn der Schornstein qualmt, und auch die Rußschicht auf den Fensterbänken gibt Grund zur Klage. Während über "Abgase" von Öl- und Gasheizung der Schornsteinfeger wacht, hängt beim Kamin viel vom Heizverhalten des Betreibers ab. Und selbst wenn Wetter und Wartung stimmen, entstehen bei der Verbrennung von Holz deutlich mehr Schadstoffe als bei Öl- oder Gasbrand. Auch beim Wirkungsgrad muss sich der Kaminofen im Vergleich mit herkömmlichen Wärmespendern hinten anstellen.
Wer verständlicherweise trotzdem nicht auf die wohlige Wärme im Winter verzichten möchte, findet in der aktualisierten Broschüre zahlreiche Tipps aus der Praxis. Antworten gibt es zum Beispiel auf folgende Fragen: Welchen Feuchteanteil darf das Brennholz haben? Was unterscheidet den offenen Kamin vom Kaminofen? Was kann getan werden um Geruchsbelästigungen durch Kaminöfen zu vermeiden? Wie hoch muss der Schornstein sein? Was sagt der Gesetzgeber zur Kaminnutzung? Die Broschüre liegt an verschiedenen Stellen in der Stadt, u.a. in der Münster Information, in den Stadthäusern, in der Stadtbücherei, in den Bezirksverwaltungen und im Gesundheitshaus aus.