Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

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30.08.2011

Von objektiven Merkzeichen und subjektiven Erwartungen

Sozialamt berät zu Schwerbehindertenausweisen und möglichen Vergünstigungen

Münster. (SMS) Keine Rundfunkgebühren zahlen, einen kostenlosen Parkplatz mitten in der City oder umsonst Bus und Bahn fahren. Wer wollte das nicht? Tatsächlich gibt es das. Für Menschen mit schweren Behinderungen sieht das Gesetz solche und andere "Nachteilsausgleiche" vor. Wer davon profitieren kann, weiß in Münster das Sozialamt - und muss immer wieder mal zu hohe Erwartungen enttäuschen. "Der Schwerbehindertenausweis allein reicht noch nicht, um solche Vergünstigungen zu erhalten", sagt Sozialamtsleiter Michael Willamowski. Seit Januar 2008 stellen seine Fachkräfte an der Hafenstraße 8 den Grad der Behinderungen und eventuelle "Schwerbehinderteneigenschaften" in Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes fest. Zuvor war dies Aufgabe der inzwischen aufgelösten Versorgungsämter. Über 34 000 Menschen in Münster haben einen Behinderungsgrad (GdB) von 50 und mehr. Ab dieser Grenze haben sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, den das Sozialamt ausstellt. Gut die Hälfte dieser Ausweise trägt zusätzlich ein oder auch mehrere Merkzeichen. Das geht von "Blind" über "Gehörlos" oder "Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson“ bis zu "Außergewöhnlich gehbehindert". Letzteres wird zunehmend beantragt, damit kann man vom Ordnungsamt die Erlaubnis bekommen, auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Doch dafür muss man "außergewöhnlich" gehbehindert sein. Mag das mancher subjektiv durchaus so empfinden, schreibt das Gesetz für dieses - wie für alle anderen Merkzeichen - klare Kriterien vor. Ob sie vorliegen, prüft das Sozialamt. Und es berät umfassend - über Kriterien, Merkzeichen und mögliche Vergünstigungen, von Kündigungsschutz über steuerliche Erleichterungen bis hin zur Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr. Geöffnet ist das Sozialamt montags bis mittwochs durchgehend von 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18, freitags bis 13 Uhr. Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden sich auch im Internet (www.muenster.de/stadt/sozialamt unter: Menschen mit Behinderungen). Bildzeile: Angelika Heinrichsmeyer und das Team des Sozialamtes beraten Menschen mit Behinderungen, wenn es um den Schwerbehindertenausweis und mögliche Vergünstigungen geht. Foto: Presseamt Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.

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Schwerbehindertenausweis

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