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Pressemitteilungen
30.05.2008
5550 Rinder, Schafe und Ziegen fallen unter die Impfpflicht
Aktion gegen weitere Verbreitung der Blauzungenkrankheit
Münster (SMS) In Münster fallen 4200 Rinder, 1200 Schafe und 150 Ziegen in 170 Tierbeständen unter die landesweite Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit. Schafe und Ziegen, die mindestens 90 Tage alt sind, müssen zwischen dem 30. Mai und dem 30. Juni zum Schutz vor der Viruserkrankung geimpft werden. Für mindestens 90 Tage alte Rinder hat das Land eine zweimalige Impfung vorgegeben, die zwischen dem 6. Juni und dem 6. August erfolgt. Das städtische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat alle betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe und die Tierarztpraxen in Münster in einem Schreiben über die Regelung informiert.
"Der Impfstoff zur Vorbeugung gegen die hier verbreitete Variante der Blauzungenkrankheit steht seit kurzem zur Verfügung", so Dr. Giovanni Serra vom Veterinäramt. Die Infektionskrankheit von Wiederkäuern - benannt nach der blauroten Färbung von Zunge und Maulbereich erkrankter Tiere - tritt seit 2006 in Mittel- und Nordeuropa auf. Für den Menschen besteht übrigens keine Ansteckungsgefahr, so dass auch Fleisch- und Milchprodukte ohne Bedenken verzehrt werden können.
Die Kosten für den Impfstoff übernehmen die Tierseuchenkasse und das Land NRW. Das städtische Veterinäramt gibt den Impfstoff an von den Tierhaltern benannte praktizierende Tierärzte ab. Eine öffentliche Bekanntmachung zur Umsetzung der Impfpflicht steht am Samstag, 31. Mai, in den Tageszeitungen in Münster und wird außerdem am 6. Juni im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht.