Die bisherige Sozialberatung für Zuwanderer wurde entsprechend den Vorgaben des Bundes zur Migrationserstberatung (MEB) zusammengeführt. Die MEB bündelt unterschiedliche Beratungsangebote für Zuwanderer, die den Integrationsprozess gezielt einleiten, steuern und begleiten. Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz ist die MEB zu einem einheitlichen Beratungssystem unter der Regie der Freien Wohlfahrtspflege zusammengefasst worden.
Orientierungs- und Sprachkurse, zu denen Zuwanderer auch verpflichtet werden können, ergänzen weiterhin das Angebot. Koordiniert werden diese Angebote zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem Ausländeramt sowie den Trägern der Sprachkurse und Erstberatung.
Im Zuge der MEB werden mit den Neuzuwanderern nach Sondierungsgesprächen Förderpläne erstellt, die mittels individueller Beratung und Begleitung durch einen Integrationslotsen umgesetzt werden. Diese Aufgaben übernehmen in Münster der Caritasverband und das DRK, die Jugendmigrationsarbeit leistet das Diakonische Werk. Bislang erfolgte die Weiterleitung an die MEB relativ ungesteuert, da der Gesetzgeber den Wohlfahrtsverbänden keine Möglichkeiten gegeben hat, an die Daten der Neuzuwanderer zu gelangen. Letztere wurden mehr oder weniger mittelbar in den Integrationskursen oder durch Verwandte informiert. Die unmittelbare Beratung in den Räumen des Ausländeramtes erhöht jetzt die Effizienz des Beratungssystems insgesamt.
Neben einem Büroraum stellt die Stadt auch eine Arbeitsplatzausstattung zur Verfügung. Die Träger der MEB bieten ihre Beratung im Raum 027, im Stadthaus am Ludgeriplatz an (Sprechzeiten: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10 bis 12 Uhr, donnerstags zusätzlich von 16 bis 18 Uhr).