Für die Anmeldung wird die Geburtsurkunde des zukünftigen Erstklässlers oder das Familienstammbuch benötigt. In die Schulpflicht hinein wachsen alle Mädchen und Jungen, die bis zum 31. Juli 2007 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Das Schulamt hat die Eltern dieser Kinder bereits informiert.
Eine vorzeitige Einschulung ist auf Antrag der Erziehungsberechtigten für Kinder möglich, die nach dem 31. Juli 2001 geboren wurden, wenn sie die erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Kinder, die im vorigen Jahr (Schuljahr 2006/2007) schulpflichtig waren und zurückgestellt wurden, müssen jetzt erneut angemeldet werden.
Bei weiteren Fragen zur Anmeldung können sich Mütter und Väter gerne an die Leiterinnen und Leiter der für den jeweiligen Wohnbereich zuständigen Grundschulen und an das städtische Schulamt - Telefon 4 92-40 17 - wenden.