(SMS) Die seit dem Stichtag 9. Mai laufende Erhebung Zensus 2011 ist die erste Volkszählung seit knapp 24 Jahren. Eine Art Inventur, um verlässliche Daten für Wirtschaft und Planung zu erhalten. 36 städtische Interviewer legen zurzeit die Fragebögen zur Ermittlung der Einwohnerzahl vor. Sie kommen nicht unverhofft, sondern melden sich per Karte im Briefkasten an. Auf Wunsch kann der Termin verschoben werden.
Gefragt wird zum einen in zehn Prozent der Haushalte, die per Stichprobe ausgesucht wurden. Zum anderen werden aber auch in so genannten Sonderbereichen Fragebögen von Interviewern ausgehändigt. Sonderbereiche - das sind Einrichtungen oder Institutionen, deren Bewohner nicht über das normale Zensusverfahren erhoben werden dürfen oder können. "Dazu gehören Studentenwohnheime, Alten- und Pflegeheime, Internate, Klöster oder sonstige (Wohn)-Heime", erläutert Manfred Meyer, in Münster der Leiter der Erhebungsstelle für den Zensus 2011.
Diese Bereiche werden als nicht sensibel eingestuft. Dort werden, anders als bei der Haushaltsstichprobe, alle Bewohner persönlich befragt. "Dies hat der Gesetzgeber damit begründet, dass die Melderegister der Kommunen für diese Bereiche größere Abweichungen aufweisen", so Meyer. Können Personen aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst Auskunft geben, ist nach dem Zensusgesetz die Leitung der Einrichtung zur Auskunft verpflichtet.
Im Abgleich mit den an das Statistische Landesamt (Landesbetrieb IT.NRW) übermittelten Melderegisterauszügen wird anonym erkannt, ob Karteileichen oder Fehlbestände vorliegen. Außerdem wird festgestellt, wo eine Person mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz gezählt werden muss.
Andere Regeln gelten für als sensibel eingestufte Einrichtungen oder Bereiche, bei denen die Information eine Gefahr einer sozialen Benachteiligung hervorrufen könnte. Das sind Krankenhäuser, Behinderten(wohn)heime, Palliativstationen, Stationäre Hospize, Psychiatrische Kliniken, Maßregelvollzugseinrichtungen, Flüchtlingsunterkünfte, Justizvollzugsanstalten, Notunterkünfte für Obdach- oder Wohnungslose sowie für Nichtsesshafte. Kinder- und Jugendheime sowie Mutter- und Kind-Heime können sowohl sensible als auch nicht-sensible Einrichtungen sein.
In den sensiblen Sonderbereichen umfasst der Erhebungsbogen nur die persönlichen Daten. Angaben werden ausschließlich über die Einrichtungsleitung erhoben, die die Bewohner über die Befragung informiert.
Seiteninhalt
Pressemitteilungen
20.05.2011