(SMS) "Die Stichprobe dient zum einen dazu, Fehler in vorhandenen Melderegistern auszuräumen. Zum anderen soll sie neue Informationen über das Leben, Arbeiten und Wohnen der Menschen bringen." Manfred Meyer, Leiter der Erhebungsstelle für den Zensus 2011, erklärt, was es mit der Haushaltsstichprobe für die bevorstehende Volkszählung 2011 auf sich hat.
Den vom Statistischen Bundesamt nach dem Zufallsverfahren ausgesuchten rund 25 000 Bürgerinnen und Bürgern in Münster (rund 8 Prozent der Bevölkerung) wird ab dem 9. Mai von geschulten Interviewern der Zensus-Fragebogen vorgelegt. Es besteht Auskunftspflicht, ein Tausch mit dem Nachbarn zum Beispiel ist nicht möglich. Das würde die Statistik aushöhlen.
Die Stichprobenerhebung ist eine persönliche Befragung. Der Fragebogen wird in jedem Fall vom Interviewer persönlich ausgehändigt. Er kündigt sein Kommen in diesen Tagen per Terminkarte im Briefkasten an, weist sich beim Besuch mit seinem Ausweis für Erhebungsbeauftragte und seinem Personalausweis aus. Ob die Befragten nun den Bogen mit Hilfe des Interviewers alleine, oder elektronisch ausfüllen, das bleibt ihnen überlassen. "Wir wollen mit der Erhebung zum einen die Über- oder Untererfassung von Daten in den Griff bekommen", sagt Meyer.
Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Person an einer Anschrift wohnt, dort aber laut Melderegister nicht gemeldet ist. Umgekehrt werden jene Karteileichen ausfindig gemacht, die zwar noch an einer Anschrift aus der Stichprobe gemeldet sind, dort aber nicht mehr wohnen. Die Erfahrung aus dem Zensustest 2001 hat gezeigt, dass die Fehlerquote der Melderegister mit der Größe der Gemeinde steigt. Darum wird die Zählung in Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnern durchgeführt.
Außerdem werden durch die Stichprobenerhebung per Interview zusätzliche Merkmale wie Bildung, Ausbildung und Beruf in Erfahrung gebracht, die nicht in den Verwaltungsregistern stehen. "Der Datenschutz und die zügige Anonymisierung der Angaben", bekräftigt Meyer, "sind, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, garantiert."
Wie wird ein Haushalt definiert? Einen Haushalt bilden alle Personen, die gemeinsam wohnen. Dazu zählen auch Gemeinschaften, die in mehreren Wohnungen leben, wenn zum Beispiel ältere Kinder in Mansardenzimmer gezogen sind, aber noch zum Haushalt der Eltern gehören. Eine Maisonette-Wohnung wird, wie die Wohngemeinschaften, als ein Haushalt eingestuft und behandelt. Auch Alleinlebende bilden einen eigenen Haushalt. Personen mit mehreren Wohnungen werden zwar an jedem Wohnort erfasst, aber nur dem Hauptwohnsitz zugeordnet. Dafür gilt der Stichtag 9. Mai 2011, 24 Uhr. Es sind also alle Personen bei den Interviews zu berücksichtigen, die zu diesem Zeitpunkt an der Stichprobenanschrift gewohnt haben. Die Befragung der auskunftspflichtigen Personen soll bis Ende Juli 2011 abgeschlossen werden.
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Pressemitteilungen
06.05.2011