(SMS) Ob man den Fragebogen alleine im stillen Kämmerlein ausfüllt, ob man das Hilfsangebot des Erhebungsbeauftragten der Stadt annimmt oder ob man sich für den elektronischen Antwortweg entscheidet – am Fragebogen des Zensus 2011 führt kein Weg vorbei. Lediglich Angaben zur Religion, zur Glaubensrichtung oder zur Weltanschauung sind freiwillig.
Rund 25 000 Münsteraner – und damit rund ein Zehntel der Einwohner - wurden vom Statistischen Bundesamt nach einem mathematischen Zufallsverfahren ausgewählt, im Rahmen der europaweiten modernen Volkszählung Rede und Antwort zu stehen. Stichtag ist der 9. Mai. Neinsager haben beim Zensus 2011 keine Chance, die Auskunft zu verweigern. Nicht in Münster, nicht anderswo. Nur so, sagt der Gesetzgeber, kann die notwendig hohe Qualität und Genauigkeit der Ergebnisse gewährleistet werden. Die Auskunftspflicht hat er im Bundesstatistikgesetz verankert.
Mit dem Zensus 2011 wird erstmals seit über 20 Jahren ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und was sie arbeiten, um so für die Zukunftsplanung auch auf kommunaler Ebene zuverlässige infrastrukturelle Daten zu haben.
Wer ist nun angehalten, Auskunft über seine Lebensumstände zu geben? Das sind die in einer Haushaltsstichprobe ermittelten volljährigen Einwohner. Minderjährige können auch angesprochen sein, so sie einen der ausgesuchten Haushalte führen oder dort wohnen. Sollte Auskunft von Minderjährigen oder Menschen, die nicht mehr selbst antworten können, gefragt sein gilt: Der Auskunftspflichtige kann logischerweise nur Daten angeben, die er auch sicher kennt. Dabei spielt es keine Rolle, wer der gesetzliche Vertreter ist.
Angaben zum Geburtsdatum, Geschlecht, Zahl der Personen im Haushalt, Familienname, Vorname sowie Anschrift und Lage der Wohnung im Gebäude sind vom auserkorenen Befragten auch für andere, in derselben Wohnung wohnende Personen mitzuteilen. Für Menschen, die in sensiblen Sonderbereichen leben, ist grundsätzlich die Leitung der Einrichtung auskunftspflichtig.
Wahrheitsgemäß, vollständig und innerhalb der gesetzten Frist – das sind die drei Eckpunkte für die Beantwortung des Fragebogens. Ob mündlich gegenüber dem Erhebungsbeauftragten, der den ausgefüllten Bogen weiterleitet, ob schriftlich via Freiumschlag zurück an die Erhebungsstelle, ob elektronisch - wer sich für den Internet-Weg entscheidet, kann ausschließlich auf das von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder eingerichtete "Verfahren Internetbasierte Datenerhebung im Verbund (IDEV)" zurückgreifen. Für eine Anmeldung zum IDEV-Verfahren sind eine Fragebogen-Nummer und ein Aktivierungscode notwendig, die auf dem jeweiligen Fragebogen stehen. Auskünfte auf anderen elektronischen Wegen (etwa eingescannte Fragebogen per E-Mail) sind ausdrücklich nicht zulässig, weil sie eine vertrauliche Übermittlung der Daten nicht gewährleisten und eine angemessene und medienbruchfreie Weiterverarbeitung der Angaben nicht sicher gestellt ist.
Normalerweise klingelt der Erhebungsbeauftragte nach Vorankündigung des Termins an der Haustür der ausgewählten Haushalte. Sollte er zweimal vergeblich kommen oder sollte die persönliche Auskunft verweigert haben, wird der Fragebogen von der Erhebungsstelle zugestellt. Die zur Auskunft verpflichteten Münsteraner müssen ihn dann ausgefüllt an die Erhebungsstelle zurück schicken.
Seiteninhalt
Pressemitteilungen
26.04.2011