Münster (SMS) Mit neuen Richtlinien zur Verteilung der öffentlichen Mittel für den Bau und den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum hat die Stadt Münster auf die Kürzung der Landesmittel für die Eigentumsbildung reagiert (wir berichteten). Speziell für den Erwerb von Gebrauchtimmobilien hat das Land NRW nun überraschend die Fördermittel wieder erhöht. "Dadurch können alle förderfähigen Anträge bewilligt werden, die bis zum 30. Juni bei der Stadt eingehen", freut sich Fachstellenleiter Ralf Bragard vom Amt für Wohnungswesen.
Die gute Nachricht gilt für Haushalte mit Anspruch auf Eigenheimförderung beim Kauf einer gebrauchten Immobilie, die nach dem 31. Dezember 1994 errichtet wurde. Bei älteren Objekten ist eine Förderung nur möglich, wenn sie im Zuge des Erwerbs oder schon zu einem früheren Zeitpunkt umfassend energetisch verbessert worden sind.
Bei Förderanträgen für Neubaumaßnahmen bleibt es unverändert beim vom Land zur Verfügung gestellten Kontingent für etwa 25 Förderfälle. Information: Amt für Wohnungswesen, Stadthaus 3, Tel. 4 92-64 02.
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Pressemitteilungen
21.04.2011