Münster (SMS) "Münster ist gut vorbereitet, hier können Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen das Bildungs- und Teilhabepaket sofort in Anspruch nehmen." Das sagte Münsters Sozialdezernent Stadtrat Thomas Paal. Am Dienstag (29. März) erfolgt voraussichtlich die Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt. Ab Freitag (1. April) werden die neuen Leistungen wie im Gesetz vorgesehen bewilligt. Ansprüche an das Bildungspaket haben Kinder aus Familien, die Hartz IV, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen. Familien, die Hartz IV beziehen, stellen ihre Anträge im Jobcenter Münster. Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, wenden sich an das Sozialamt der Stadt.
Rund 15 000 Kinder und Jugendliche erfüllen in Münster die Voraussetzungen für das Bildungs- und Teilhabepaket. Ingesamt werden schätzungsweise 45 000 Anträge und Bescheide pro Jahr im Jobcenter und im Sozialamt auf den Tisch kommen. "Ob es am Ende mehr oder weniger sein werden, weiß niemand", so Stadtrat Paal.
Ab sofort gibt es das Formular, mit dem Leistungen beantragt werden können. Wer den Antrag bis Ende April einreicht, erhält die Leistungen noch rückwirkend zum 1. Januar. Allerdings: Für Kinder, deren Eltern Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, muss das Land NRW erst noch Zuständigkeiten und Verfahren festlegen. Das wird voraussichtlich im April oder Mai geschehen. Aber auch diese Familien können bereits vorsorglich einen Antrag im Sozialamt stellen. Liegt der bis spätestens Ende Mai vor, wird die Leistung ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar gewährt.
Der Inhalt des Bildungs- und Teilhabepakets:
- Leistungen für eintägige und mehrtägige Ausflüge von Schulen und Kitas;
- ab August 2011: jeweils zum 1. Februar Überweisung von 30 Euro und zum 1. August von 70 Euro für Gegenstände des persönlichen Schulbedarfs;
- Zuschuss für Schülerbeförderung (kommt in Münster wohl nicht zum Tragen, da es hier die Schülerfahrkarte goCard gibt);
- Gutscheine für Lernförderung in erforderlichem Umfang;
- Gutscheine für Zuschüsse zum Mittagessen in Schulen, Kitas und der Kindertagespflege (Eigenanteil pro Tag 1 Euro);
- Gutscheine für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Gutscheine z.B. für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder Kursgebühren u.a. für Kulturangebote; monatlich maximal 10 Euro).
Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 24 Jahren. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es nur bis einschließlich 17 Jahren.
Wer Fragen hat, wendet sich an das Info-Telefon 4 92-59 49 oder schreibt eine E-Mail an BildungUndTeilhabe@stadt-muenster.de. Das Presseamt hat Informationen und ein Antragsformular auch im Internet bereitgestellt: www.muenster.de/stadt/sozialamt. Außerdem liegt der Antragsvordruck im Sozialamt und im Jobcenter aus.
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28.03.2011