Münster (SMS) Nachdem der Parkplatz an der Stubengasse bebaut worden ist, steht nun die teilweise Neu- und Umwidmung der Straßen und Plätze im Umfeld auf dem Programm. Hierfür muss allerdings zunächst ein heute noch gültiger Bebauungsplan aus dem Jahr 1960 aufgehoben werden. An dem Aufhebungsverfahren wird die Öffentlichkeit beteiligt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können den Plan und die Begründung zur Aufhebung noch bis zum 14. Juli im Kundenzentrum des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, einsehen. Dort können sie auch Stellungnahmen abgeben oder zur Niederschrift erklären. Im Internet sind die Unterlagen unter www.muenster.de/stadt/stadtplanung zu finden.
Die Planungsziele von 1960 sind im Wesentlichen realisiert worden, so dass der Bebauungsplan für die weitere städtebauliche Entwicklung nicht mehr notwendig ist. Der Plan war seinerzeit zur Neuordnung des Straßennetzes und zur Errichtung des Stadthauses 1 erstellt worden. Er sah unter anderem die Widmung der Klarissengasse für den allgemeinen Kfz-Verkehr vor. Dies ist inzwischen jedoch durch die Lage der Klarissengasse zwischen den Fußgängerzonen Ludgeristraße und Stubengasse hinfällig geworden.
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Pressemitteilungen
17.06.2011