12.02.2026

Kanalpromenade: Hauptausschuss lehnt einheitliche Beleuchtungszeiten ab

Münster (SMS) Den Vorschlag der Stadtverwaltung, die adaptive Beleuchtung entlang der Kanalpromenade zu vereinheitlichen, hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am Mittwochabend, 11. Februar, mehrheitlich abgelehnt. Die Stadt hatte vorgeschlagen, die Beleuchtung in allen Abschnitten ganzjährig von Sonnenuntergang bis 24 Uhr und von 5 Uhr bis Sonnenaufgang einzuschalten. Diese Schaltzeiten sollten einen Kompromiss zwischen der Sicherheit für die steigende Anzahl von Nutzenden und den Belangen des Naturschutzes bilden. Die adaptiven Leuchten entlang der Kanalpromenade geben helles Licht, sobald sich Personen nähern, und dimmen sich danach wieder herunter.

Die Beleuchtungszeiten am Kanal bleiben jetzt unverändert: Im Bereich der Rieselfelder im Norden der Stadt (Königsberger Straße bis Gittruper Straße) wird die Beleuchtung von März bis Ende November komplett ausgeschaltet. Von Dezember bis Februar ist die Kanalpromenade hier von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang beleuchtet. In den Bereichen abseits der Rieselfelder gilt diese Regelung von Oktober bis März. Von April bis September gibt es nur morgens eine Beleuchtung - und zwar von 5.30 Uhr bis Sonnenaufgang.

Detaillierte Informationen zur Kanalpromenade stehen online unter www.stadt-muenster.de/kanalpromenade.

Foto: Münsters Kanalpromenade ist beliebt bei allen, die zu Fuß und mit dem Fahrrad unterwegs sind. Die Beleuchtungszeiten werden laut politischem Beschluss im Hauptausschuss allerdings nicht ausgeweitet. Foto: Stadt Münster / Michael Möller. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.

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Adaptive Beleuchtung an der Kanalpromenade

Adaptive Beleuchtung an der Kanalpromenade
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