Korrekturhinweis: Die Datumsangabe wurde korrigiert.
Münster (SMS) In einem Hühner-Kleinstbetrieb in der Nähe der Rieselfelder in Münster besteht der Verdacht auf einen Ausbruch der Geflügelpest. Nach dem Tod mehrerer Tiere hat das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe das hochpathogene H5-Virus in dem Bestand von rund 30 Tieren am Mittwoch, 11. Februar, nachgewiesen. Die Bestätigung des Befundes durch das Friedrich-Löffler-Institut steht derzeit noch aus. Da weitere Tiere Krankheitsanzeichen zeigten, wurde der gesamte Bestand aus Gründen des Seuchenschutzes tierschutzgerecht getötet.
Aufgrund der geringen Größe des betroffenen Betriebs liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Sperr- oder Beobachtungszone nicht vor. Nach Rücksprache mit dem Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) wird die Stadt daher entsprechende Restriktionszonen nicht anordnen. Eine Stallpflicht für das gesamte Stadtgebiet darf unter den aktuellen Rahmenbedingungen ebenfalls nicht verhängt werden.
Angesichts des begonnenen Vogelzugs empfiehlt das städtische Veterinäramt Geflügelhalterinnen und -haltern im gesamten Stadtgebiet jedoch eine freiwillige Aufstallung. Dabei werden die Tiere vorübergehend in geschlossenen Ställen untergebracht, um den Kontakt zu infizierten Wildvögeln zu vermeiden.
Zudem appelliert das Gesundheits- und Veterinäramt an die Halterinnen und Halter, erkrankte oder verendete Tiere umgehend zu melden und konsequent auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Dazu gehören unter anderem Hygieneregeln, geschützte Futterlagerung sowie die Vermeidung von Kontakt zu Wildvögeln.
Hochansteckend für Hausgeflügel
Seit Anfang November breitet sich die Vogelgrippe in Deutschland aus. Die Aviäre Influenza – umgangssprachlich Geflügelpest oder Vogelgrippe – ist eine hochansteckende Virusinfektion, deren natürlicher Wirt wilde Wasservögel sind. Für Hausgeflügel verläuft die Krankheit meist tödlich.
Das Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster bittet alle Bürgerinnen und Bürger, kranke oder tote Wildvögel nicht zu berühren und Haustiere wie Katzen oder Hunde fernzuhalten. Wer tote Wildvögel wie Enten, Gänse, Schwäne, Möwen oder Bussarde findet, sollte dies dem Veterinäramt unter Tel. 02 51/4 92-54 00 melden.
Auch wenn vereinzelt Infektionen von Menschen mit Vogelgrippeviren vorkommen können, gilt das Risiko einer Übertragung auf die allgemeine Bevölkerung derzeit als gering. Wer ungeschützten Kontakt zu infizierten oder toten Vögeln sowie deren Ausscheidungen hatte, sollte sich vorsichtshalber 14 Tage selbst beobachten und bei auftretenden Atemwegs- oder Grippesymptomen ärztlich untersuchen lassen.
Zuletzt gab es vor rund drei Jahren einen größeren Ausbruch der Vogelgrippe bei gehaltenem Geflügel in Münster. Ab Oktober 2022 verhängte die Stadt eine rund einmonatige Stallpflicht im gesamten Stadtgebiet, nachdem in einer Geflügelhaltung mit 90 Tieren eine Infektion festgestellt worden war.