03.02.2026

Bürgerentscheid zu Straßennamen: So kommt der Abstimmungsbrief rechtzeitig bei der Stadt an

Unterlagen spätestens Mittwoch in die Post geben / Briefkästen an den Stadthäusern werden noch am Sonntag geleert / Abstimmungsbüro noch bis Freitagnachmittag geöffnet

Münster (SMS) Rund 108.000 Stimmberechtigte aus dem Stadtbezirk Münster-Mitte können diesen Sonntag, 8. Februar, bei einem Bürgerentscheid darüber abstimmen, ob fünf Straßen im Bezirk umbenannt werden oder ihre bisherigen Namen behalten. Betroffen sind die Skagerrakstraße, die Admiral-Scheer-Straße, die Admiral-Spee-Straße, die Otto-Weddigen-Straße und die Langemarckstraße. Neben einer Stimmabgabe am Sonntag im Abstimmungslokal ist diese noch bis Freitag, 6. Februar, 15 Uhr, im Abstimmungsbüro im Stadthaus 1 möglich. Auch per Brief nimmt die Stadt noch Stimmen entgegen. Wer sich für diese Variante entscheidet, sollte die ausgefüllten Abstimmungsunterlagen spätestens Mittwoch, 4. Februar, in die Post geben, damit sie noch rechtzeitig bei der Stadt ankommen. Für nicht zugegangene oder verloren gegangene Unterlagen gibt es darüber hinaus eine Sonderregel.

Hintergrund der Abstimmung ist ein Bürgerbegehren der „Bürgerinitiative für Münsters Straßen“. Die Initiative hatte im August vergangenen Jahres 6.071 gültige Unterschriften eingereicht, um die Umbenennung der fünf Straßen zu verhindern. Der Rat der Stadt Münster bestätigte im November die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Im Anschluss entschied die Bezirksvertretung Münster-Mitte, dem Bürgerbegehren nicht zu entsprechen und blieb damit bei ihrer im Mai getroffenen Entscheidung, die Straßen aufgrund ihrer propagandistischen Bezüge zum Nationalsozialismus umzubenennen. Aufgrund der Entscheidung der Bezirksvertretung kommt es am Sonntag zum Bürgerentscheid.

Abstimmungsbrief rechtzeitig einwerfen

Stimmberechtigt sind rund 108.000 Personen, die im Stadtbezirk Münster-Mitte gemeldet und mindestens 16 Jahre alt sind. Wer die Stimme per Brief auf dem Postweg abgeben möchte, sollte die ausgefüllten Abstimmungsunterlagen spätestens diesen Mittwoch, 4. Februar, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens in die Post geben. Wer seine Unterlagen nach Mittwoch noch nicht zurückgesandt hat und sichergehen will, dass sie dennoch rechtzeitig ankommen, sollte die Briefkästen der drei Stadthäuser nutzen. So ist garantiert, dass der Stimmzettel bei der Auszählung am Sonntag berücksichtigt wird.

Die letzte Leerung der Briefkästen an den Stadthäusern 2 und 3 erfolgt am Sonntag um 14 Uhr. Bis 16 Uhr können die Abstimmungsunterlagen noch in den Briefkasten am Stadthaus 1 geworfen oder persönlich an das städtische Wahlamt übergeben werden, das am Sonntag im Foyer des Stadtweinhauses in der 1. Etage zu finden ist.

Stimmabgabe noch bis Freitag im Stadthaus 1 möglich

Im Stadthaussaal im Stadthaus 1 (Eingang über den Rathausinnenhof) hat bis diesen Freitag, 6. Februar, 15 Uhr außerdem das städtische Abstimmungsbüro geöffnet. Bis dahin ist auch dort für alle Abstimmungsberechtigten die Stimmabgabe möglich. Dienstag, Mittwoch und Donnerstag hat es von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Am Freitag öffnet das Abstimmungsbüro abweichend von 8 bis 15 Uhr.

Wer bereits Unterlagen zur Briefabstimmung beantragt, sie aber nicht oder nicht vollständig erhalten oder verloren hat, kann am Samstag zwischen 8 und 12 Uhr im Abstimmungsbüro, das ausschließlich zu diesem Zweck noch einmal öffnet, neue Unterlagen erhalten und seine Stimme abgeben.

Abstimmung am Sonntag von 8 bis 18 Uhr möglich

Die 37 Abstimmungslokale in Münster-Mitte sind am Sonntag jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Mitte Januar haben alle Stimmberechtigten vom Wahlamt eine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten, der zu entnehmen ist, in welchem Abstimmungslokal sie am Sonntag ihre Stimme abgeben können. Das passende Abstimmungslokal ist außerdem online unter geo.stadt-muenster.de/buergerentscheide auf einer interaktiven Karte zu finden. Die Stadt empfiehlt, zur Stimmabgabe die Benachrichtigung sowie den Personalausweis mitzubringen.

Am Sonntagabend ist die Bürgerhalle des Historischen Rathauses am Prinzipalmarkt für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Ab 18 Uhr werden auf einer großen Leinwand die laufend aktualisierten Auszählungsergebnisse aus den Abstimmungsbezirken präsentiert. Online sind diese am Sonntagabend unter www.stadt-muenster.de zu finden.

Stimmberechtigte können mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen

Die Frage, die den Abstimmungsberechtigten beim Bürgerentscheid gestellt wird, lautet: „Sollen die am 6. Mai 2025 in der Bezirksvertretung Münster-Mitte gefassten Beschlüsse zur Änderung der Straßennamen Skagerrakstraße, Langemarckstraße, Admiral-Scheer-Straße, Admiral-Spee-Straße und Otto-Weddigen-Straße aufgehoben werden und die Straßennamen unverändert erhalten bleiben?“ Alle Stimmberechtigten können mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen.

Für einen erfolgreichen Bürgerentscheid muss die Mehrheit der gültigen Stimmen für den Erhalt der Straßennamen abgegeben werden. Zusätzlich gibt es eine Mindesthürde, das sogenannte Quorum: Mehr als zehn Prozent der Stimmberechtigten im Bezirk Münster-Mitte müssten für den Erhalt der Straßennamen stimmen. Das entspricht rund 10.800 Personen.

Weitere Informationen zum Bürgerentscheid gibt es online unter www.stadt-muenster.de/buergerentscheid-strassennamen. Dort ist das Informationsblatt zum Entscheid mit Stellungnahmen der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens, der Fraktionen der Bezirksvertretung Münster-Mitte und der Bezirksbürgermeisterin auch in Einfacher Sprache abrufbar. Informationen zu Straßennamen in Münster im Allgemeinen sind unter www.stadt-muenster.de/strassennamen zu finden. 

Bild: Die Admiral-Scheer- und die Skagerrakstraße sind zwei von fünf Straßen, über deren Umbenennung die rund 108.000 Stimmberechtigten beim Bürgerentscheid am Sonntag abstimmen. Foto: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.

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Bürgerentscheid Straßennamen

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