Münster (SMS) Über 300 so genannte Völkerschauen gab es im Deutschen Reich. Menschengruppen aus aller Welt wurden auch in Münster öffentlich zur Schau gestellt, vor allem auf dem Gelände des Westfälischen Zoologischen Gartens. Zwischen 1879 und 1928 fanden 21 Völkerschauen statt, sie zogen ein breites Publikum an. Ein Themenabend im Stadtarchiv (An den Speichern 8) widmet sich diesen Veranstaltungen - und zwar am Donnerstag, 23. März, ab 18 Uhr.
Zu Gast ist die Historikerin Christin Fleige. Sie hat vielseitiges Quellenmaterial ausgewertet und zeichnet nach, wie Besucherinnen und Besucher diese Zurschaustellungen wahrnahmen und bewerteten. Sie zeigt, welche Vorstellungen von Fremdheit und Exotik die Inszenierungen vermittelten und wie diese beispielsweise in Theateraufführungen aufgegriffen wurden.
Christin Fleiges Forschungen sind als Buch erschienen. “Die Völkerschauen im Westfälischen Zoologischen Garten Münster” ist Band 17 der Reihe „Kleine Schriften aus dem Stadtarchiv Münster“ (Aschendorff-Verlag). Da sich die Völkerschauen regelmäßig auf die kolonialen politischen Zusammenhänge sowohl im Deutschen Reich als auch in den Kolonien bezogen, arbeitet die Veröffentlichung koloniale Spuren in der Stadtgeschichte Münsters auf.
Christin Fleige hat in Münster Geschichte sowie Kultur- und Sozialanthropologie studiert und arbeitet mittlerweile im Germanischen Nationalmuseum Nürnberg.
Eine persönliche Teilnahme am Themenabend ist nach Voranmeldung möglich - per E-Mail an themenabend-anmeldung@stadt-muenster.de oder unter Tel. 0251 / 492-47 01. Die Veranstaltung wird live im Internet übertragen. Hinweise zum Livestream und zum Gesamtprogramm der Themenabende gibt es unter www.stadt-muenster.de/archiv. Weitere Informationen zu Spuren der Kolonialgeschichte in Münster zeigt die Webseite www.stadt-muenster.de/kolonialspuren/.
Foto: Aufnahme einer so genannten Völkerschau im Zoologischen Garten Münster 1925. Foto: Sammlung Hermann Reichling, © LWL-Medienzentrum für Westfalen. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung und Angabe des Bildnachweises honorarfrei. Weitere Nutzungen und Bildreproduktionen sind außer für Privatzwecke genehmigungs- und nachweispflichtig, ggfs. auch honorarpflichtig.