Münster (SMS) Der Rettungsdienst der Stadt Münster sorgt für die „präklinische“ Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten sowie für Krankentransporte. Der Dienst umfasst auch die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei außergewöhnlichen Schadensereignissen: „Im Notfall ist der Rettungsdienst da und stellt die rasche Hilfe und Versorgung für Patienten sicher. Diese Leistung bildet ein Kernelement der städtischen Daseinsvorsorge“, betont Stadtrat Wolfgang Heuer den Stellenwert des nunmehr vorgelegten neuen „Rettungsdienstbedarfsplanes für Münster“. Der bisherige Plan ist jetzt komplett überarbeitet worden und steht in der Ratssitzung am 14. Dezember zur Entscheidung auf der Tagesordnung.
An den bislang gültigen so genannten Schutzzielen wird als Stand der Technik festgehalten: Die Eintreffzeiten für die Notfalleinsätze sind im städtischen Kernbereich mit 8 Minuten und in den Einsatz-Außenbereichen des Stadtgebietes mit 12 Minuten zu jeweils 90 Prozent aller Notfalleinsätze definiert. Zunehmende Flächennutzungen des Stadtgebietes und die Stadtentwicklung insgesamt werden im Bedarfsplan erstmalig in der Analyse berücksichtigt. Zur Abdeckung der vergrößerten besiedelten Stadtfläche sind über die nächsten Jahre vier zusätzliche Rettungswachen zur Sicherstellung der Notfallrettung vorgesehen. Entsprechend gilt es, Fachpersonal zu gewinnen und zu qualifizieren.
In einem ersten Schritt soll der Südosten der Stadt mit Gremmendorf, Angelmodde, Wolbeck und Hiltrup-Ost zukünftig besser versorgt werden. Zudem soll die Abdeckung der Stadtteile Berg Fidel und Hiltrup vom planerisch weit fortgeschrittenen Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 profitieren.
Die Kostenträger haben dem Rettungsdienstbedarfsplan bereits zugestimmt.
Die Sicherstellung des Rettungsdienstes ist eine Pflichtaufgabe der Stadt Münster. Im Rettungsdienstbedarfsplan, der alle fünf Jahre fortzuschreiben ist, werden insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge sowie die Maßnahmen und Planungen bei großen Schadensereignissen festgelegt. Mit den „Eintreffzeiten“ und „Erreichungsgraden“ werden im Rahmen des Bedarfsplanes auch die Schutzziele in der Notfallrettung durch den Rat der Stadt bestimmt.