26.05.2021
Münster (SMS) Die Bürgerinnen und Bürger Münsters profitieren von weiteren Lockerungen im Stadtleben. Ab Fronleichnam, den 3. Juni, verzichtet die Stadt Münster auf die Maskenpflicht in der Innenstadt. Der Krisenstab der Stadt hat in seiner heutigen Sitzung die seit dem 26. Oktober vergangenen Jahres geltende Verfügung aufgehoben. Betroffen von dieser Änderung sind zahlreiche Straßen insbesondere im Bereich der Fußgängerzonen.
Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer begründet den Verzicht auf die Maskenpflicht in der Innenstadt mit dem dauerhaft niedrigen Inzidenzwert. „Mit dieser Entscheidung folgen wir der sehr guten Infektionsentwicklung der vergangenen Wochen. Eine Beibehaltung der Maskenpflicht wäre nicht verhältnismäßig. Dieser Moment bietet den Anlass, den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt zu danken für die fast siebenmonatige Befolgung dieser Regel. Sie hat uns gut durch zwei Coronawellen begleitet.“
Vorläufig bestehen bleibt die Maskenpflicht im öffentlichen Raum am Hauptbahnhof entlang der Bahnhofstraße sowie – aufgrund einer Landesregel – auf dem Wochenmarkt. Krisenstabsleiter Heuer dazu: „Auch diese Regelungen werden bald auf den Prüfstand gestellt. Am Bahnhof bleibt es zunächst bei der Maskenpflicht aufgrund der zeitweise hohen Personenzahl, die dort dichtgedrängt an den Haltestellen wartet.“
Auch in Warteschlangen vor Geschäften oder Einrichtungen muss entsprechend der Coronaschutzverordnung NRW weiterhin eine Maske getragen werden.
Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) erhobenen Infektionszahlen in Münster sind dauerhaft weit unter dem Grenzwert von 50 je 100.000 Einwohner. Aktuell liegt der Wert bei 15,5.
Alle Informationen und aktuellen Regelungen finden Sie auch auf der städtischen Webseite www.muenster.de/corona