SC Münster 08 gegen Stadt Münster: Landgericht weist Klage ab

26.04.2018

Karateverein Shotokan kann Teil der städtischen Sportanlage am Mauritz-Lindenweg für Hallenneubau bekommen

Münster (SMS) Das Landgericht hat am Mittwoch (25.4.) die Klage des Sportvereins Münster 08 gegen die Stadt Münster abgewiesen. Der Verein wollte sich gegen die Absicht der Stadt Münster zur Wehr setzen, eine Teilfläche des Sportzentrums Münster Ost am Mauritz-Lindenweg dem Karateverein Shotokan für  den Bau einer neuen Sporthalle zu überlassen.

Das Gericht teilte in der Verhandlung  die Auffassung der Stadtverwaltung, dass die Teilkündigung des Überlassungsvertrags mit dem klagenden Verein zulässig sei. Der SC Münster 08 sei durch die Ausparzellierung eines Teils der Grünanlage neben dem Kunstrasenfeld nicht in seinen vertraglichen Nutzungsrechten verletzt. Shotokan kann also einen Teil der städtischen Sportanlage am Mauritz-Lindenweg für seinen Hallenneubau bekommen.

Die Monatsfrist für eine Berufung beim Oberlandesgericht Hamm beginnt erst, wenn den Parteien das noch ausstehende schriftlich begründete Urteil zugestellt ist.

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