Sprechstunde zum Energieausweis

08.03.2018

Münster (SMS) Wer eine Wohnung vermieten, verkaufen oder verpachten möchte, muss einen Energieausweis vorlegen können, damit der Mieter oder Käufer sich einen Eindruck von den Energieverbräuchen der Immobilie machen kann. Was für Autos, Kühlschränke und andere Elektrogerät gilt, sollte beim Wohnen nicht außer Acht gelassen werden. Wie ein Energieausweis richtig zu lesen ist und was die Unterschiede zwischen den verschiedenen Ausweisen sind, erläutern Silke Krajewski und Silke Puteanus am Montag, 12. März, in der Energiesprechstunde der Verbraucherzentrale von 9 bis 16 Uhr im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33 (Tel. 0 25 1/4 92-67 68). Auch andere Fragen zum Thema Energie einsparen werden beantwortet. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

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