OLG-Beschluss: Vergabe an die Twence rechtmäßig

20.02.2018

Niederländisches Entsorgungsunternehmen verarbeitet Sortierreste aus Restabfallbehandlungsanlage der Stadt Münster/ Beschwerde eines Mitbewerbers zurückgewiesen

Münster (SMS) Seit dem 20. Dezember ist es auch durch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf und damit in letzter Instanz bestätigt: Mit der Auftragsvergabe zur Verwertung von Sortierresten aus ihrer Restabfallbehandlungsanlage an die niederländische Twence Holding B.V. zum Jahreswechsel 2016/2017 hat die Stadt Münster alle rechtlichen Vorschriften eingehalten. Gegen die Auftragsvergabe an den in Hengelo ansässigen Entsorgungsfachbetrieb, in Trägerschaft von 14 niederländischen Kommunen, hatte ein unterlegener Mitbewerber Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt. Zuvor war sein Nachprüfungsantrag von der Bezirksregierung Münster  in erster Instanz zurückgewiesen worden.   

"Die Twence hat das günstigste Angebot abgegeben. Im Wesentlichen ging es bei dem Rechtsstreit um die Frage, ob die Sortierreste aus der mechanischen Restabfallbehandlungsanlage der Stadt Münster abfallrechtlich als gemischte Siedlungsabfälle oder als sonstiger Abfall einzustufen sind", erläutert Patrick Hasenkamp, Betriebsleiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster. Durch die mechanische Aufbereitung der Restabfälle werden Metalle, Kunststoffe, Holz und Papier aus dem Abfallgemisch aussortiert und separat der stofflichen oder hochwertigen energetischen Verwertung zugeführt. Die verbleibenden Sortierreste sind deshalb nicht als gemischte Siedlungsabfälle, sondern als sonstiger Abfall einzustufen, so die Argumentation der Stadt Münster, die jetzt durch den Beschluss des OLG erneut bestätigt wurde. Da sonstiger Abfall nicht dem unionsrechtlichen Gebot der Entsorgungsautarkie und damit auch nicht dem Abfallwirtschaftsplan NRW unterliegt, besteht keine Verpflichtung, dass die Sortierreste aus Münster im Inland und in Nordrhein-Westfalen verwertet werden müssen. "Die Entscheidung des Gerichts gibt eine positive Perspektive für den Ausbau unserer guten Zusammenarbeit mit unseren europäischen Nachbarn", erläutert Stadtrat Matthias Peck.   

"Für Münster ist der Beschluss sehr erfreulich. Nicht nur aus ökonomischer, sondern auch aus ökologischer Sicht", betont Ludger Steinmann, Vorsitzender des Betriebsausschusses der AWM. "Bis Ende 2016 wurden die Sortierreste aus Münster in Anlagen in NRW verwertet. Die Entfernung zu den entsprechenden Anlagen war größer, als sie jetzt mit den nur rund 80 Kilometern bis zur Twence ist", so Steinmann.  

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