Schöffen und Jugendschöffen gesucht
Münster (SMS) Schöffen werden für jeweils fünf Jahre ernannt. Die nächste Wahlperiode für Laienrichter läuft von 2019 bis 2023. Wer sich für das Schöffenamt interessiert, kann sich bis zum 23. März bei der Stadt melden. Die Stadtverwaltung stellt eine Vorschlagsliste für das Landgericht und das Amtsgericht zusammen.
Es gibt Listen für Erwachsenenstrafsachen und für Jugendstrafsachen. Für Jugendstrafsachen werden mindestens 200 Münsteranerinnen und Münsteraner als Laienrichter gesucht, für Erwachsenenstrafsachen mindestens 500. Die Schöffen sollten aus den verschiedensten Bevölkerungsgruppen kommen, um ein reales Bild der Gesellschaft zu zeichnen; Frauen und Männer sollten gleichmäßig repräsentiert sein.
Die Position des Schöffen ermöglicht ungewöhnliche Einblicke in die Abläufe juristischer Verfahren und wird zugleich von vielen Schöffen, die dieses Amt bereits über Jahre ausüben, als „wichtige und hochinteressante Erfahrung“ beschrieben. Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Eine juristische Vorbildung oder Ausbildung ist nicht erforderlich. Schöffen erhalten einen finanziellen Ausgleich als Ersatz für Verdienstausfall und Fahrtkosten. Sie sind zugleich davor geschützt, dass ihnen wegen des Ehrenamts gekündigt wird.
Schöffen müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, zwischen 25 und 69 Jahren alt sein und ihren Wohnsitz in Münster haben. Nicht in Frage kommen unter anderem Personen, die infolge eines Richterspruches die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder gegen die ein entsprechendes Ermittlungsverfahren schwebt. Auch wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt ist, kann die Position nicht bekleiden.
Wer sich für das Schöffenamt interessiert, kann sich bis zum 23. März schriftlich bei der Stadtverwaltung Münster, Wahlamt, 48127 Münster melden (02 51 / 4 92-33 05).
Bewerbungen für das Amt eines Jugendschöffen gehen an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (48127 Münster), Telefon: 02 51 / 4 92-51 20. Das Jugendgerichtsgesetz verlangt von Bewerberinnen und Bewerbern zusätzlich, dass sie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind.
Informationen und Bewerbungsformulare stehen auch im Internet bereit: www.stadt-muenster.de/buergerservice/schoeffen.html