Städtische Veterinärbehörde sieht Verstoß gegen Tierschutzgesetz
Münster (SMS) Die Stadt Münster hat bei der Staatsanwaltschaft gegen drei Mitarbeiter einer medizinischen Einrichtung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Strafanzeige erstattet. Die Veterinärbehörde des städtischen Amtes für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung geht davon aus, dass sie erheblich gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben. Nach dem Gesetz darf niemand einem Tier "ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen". Wer einem Wirbeltier "länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt", muss nach dem Gesetz mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen.
Die Veterinärbehörde war am 20. Juni einem am selben Tag eingegangenen anonymen Hinweis nachgegangen, in dem von einer nicht genehmigten Versuchstierhaltung die Rede war. Sie entdeckte in einem Kellerraum Käfige mit insgesamt 77 Mäusen. Davon waren sechs Tiere in einem so schlechten Zustand, dass sie vor Ort getötet werden mussten, um sie von ihrem Leiden zu erlösen. Den Mitarbeitern der Einrichtung wurde der Zutritt zum Raum mit den Mäusen entzogen.
Die Veterinärbehörde stellte bei etlichen Mäusen eindeutige Symptome fest, die auf länger anhaltende, erhebliche Schmerzen und Leiden der Tiere hinwiesen. Nach ihrer Erkenntnis hätten die Verantwortlichen der Einrichtung diese Schmerzen und Leiden erkennen und beenden müssen. Darüber hinaus wurde unter anderem auch ein nicht genehmigter chirurgischer Eingriff an einem Tier festgestellt. Oder es fehlten im Versuchsraum Apparaturen, um einen vom Land genehmigten Versuch, wie im Antrag an das Land beschrieben, nach Durchführung abzuschließen.