Vogelgrippe: Stallpflicht entfällt fast komplett

17.03.2017

Einschränkung nur noch für Bereich Rieselfelder / Münster bisher von Tierseuche verschont

Münster (SMS) Mit Ausnahme des Bereichs Rieselfelder ist die Stallpflicht für Geflügel auf dem Gebiet der Stadt Münster aufgehoben. Damit entfällt die seit 21. Dezember geltende Beschränkung für mehr als 220 000 Hühner, Enten und Gänse, Laufvögel, Fasanen und Wachteln. Lediglich in einem etwa hundert Meter breiten Randstreifen um das Risikogebiet Rieselfelder bleibt es bei der Stallpflicht für insgesamt etwa 50 Hühner, Gänse und Enten.

Den Weg für diese Entscheidung der Veterinärbehörde im Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten hat das NRW-Landwirtschaftsministerium am Donnerstag frei gemacht. Es hat die landesweite allgemeine Stallpflicht aufgehoben. Jetzt können die kreisfreien Städte und Kreise selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang die Beschränkung beibehalten oder aufgehoben wird.

"Für die Rieselfelder bleibt es vorerst bei der Stallpflicht, weil das Friedrich-Löffler-Institut die Infektionsgefahr durch Wildvögel nach wie vor als hoch einschätzt", sagte Dr. Thorsten Krause, der Leiter der Fachstelle Veterinärangelegenheiten. Nach wie vor werde in Deutschland Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen, so zuletzt in Rheinland-Pfalz.

Münster blieb in den zurückliegenden Monaten von der Tierseuche verschont. "Wir haben seit Oktober 17 tote Wildvögel und 85 Kotproben aus Betrieben und Risikobereichen untersuchen lassen. In keinem Fall konnte der Krankheitserreger nachgewiesen werden", so Dr. Krause.

Für alle Geflügelhalter - auch für Kleinstbetriebe - sei es sehr wichtig, dass sie weiterhin die Regeln zum Schutz ihrer Tiere befolgen. Dazu gehört unter anderem: Fremde Personen außer Tierärzten und Amtstierärzten erhalten keinen Zutritt zu den Ställen; wer nicht zum Betrieb gehört, muss Schutzkleidung tragen; Schuhe und Hände sind zu reinigen und zu desinfizieren. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat dazu ein Merkblatt zusammengestellt.

Die neue Tierseuchen-Verfügung für Münster steht im Wortlaut unter www.muenster.de/stadt. Auch das Merkblatt des LANUV hat das Presseamt dort zum Abruf bereitgestellt.

Grafik:

In diesem Gebiet um die Rieselfelder darf Hausgeflügel den Stall weiterhin nicht verlassen. - Grafik: Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.

Alle Pressemitteilungen der Stadt Münster

Kontakt für Bürgerinnen und Bürger

Stadt Münster
48127 Münster
02 51/4 92-0
Behördennummer:  115

stadtverwaltung@stadt-muenster.de

Kontakt für Presseanfragen

Amt für Kommunikation