In Münster Stallpflicht für 59 Hühner, zwei Gänse und fünf Enten
14.11.2016
Münster (SMS) Die vom NRW-Verbraucherschutzministerium angeordnete Stallpflicht für Hausgeflügel verbannt in Münster bei fünf Betrieben insgesamt 59 Hühner, zwei Gänse und fünf Enten vorerst in die Ställe. Die Stallpflicht gilt für einen etwa hundert Meter breiten Streifen rund um die Rieselfelder.
Das Ministerium hat die Rieselfelder vorsorglich als Risikogebiet ausgewiesen, in dem Wildvögel eventuell den Vogelgrippe-Virus auf Hausgeflügel übertragen könnten. Die Fachstelle für Veterinärangelegenheiten des städtischen Gesundheitsamtes hat die davon betroffenen Betriebe am Montag, 14. November, angeschrieben und über die Aufstallungspflicht informiert.
"In Münster ist bislang kein Verdachtsfall aufgetreten, dass Wildvögel oder Hausgeflügel mit dem Vogelgrippe-Virus H5N8 infiziert sein könnten", sagt Tierarzt Dr. Thorsten Krause, der Leiter der Fachstelle Veterinärangelegenheiten. Auch bei der jüngsten regelmäßigen Untersuchung von Wildgänsen und Stockenten wurde Vogelgrippe nicht nachgewiesen.
Wer tote Wasser-Wildvögel wie Enten oder Gänse findet, sollte das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten benachrichtigen. Alternativ kann der tote Vogel auch mit Einmalhandschuhen in eine Plastiktüte gesteckt und beim Untersuchungsamt (CVUA MEL, Josef-König-Str. 40, 48147 Münster) abgegeben werden. Anderes Geflügel wie Amseln und andere Singvögel sind von der hier in Rede stehenden Virusvariante nicht betroffen.
Grafik:
In diesem Gebiet darf Hausgeflügel vorerst den Stall nicht verlassen.
Das Ministerium hat die Rieselfelder vorsorglich als Risikogebiet ausgewiesen, in dem Wildvögel eventuell den Vogelgrippe-Virus auf Hausgeflügel übertragen könnten. Die Fachstelle für Veterinärangelegenheiten des städtischen Gesundheitsamtes hat die davon betroffenen Betriebe am Montag, 14. November, angeschrieben und über die Aufstallungspflicht informiert.
"In Münster ist bislang kein Verdachtsfall aufgetreten, dass Wildvögel oder Hausgeflügel mit dem Vogelgrippe-Virus H5N8 infiziert sein könnten", sagt Tierarzt Dr. Thorsten Krause, der Leiter der Fachstelle Veterinärangelegenheiten. Auch bei der jüngsten regelmäßigen Untersuchung von Wildgänsen und Stockenten wurde Vogelgrippe nicht nachgewiesen.
Wer tote Wasser-Wildvögel wie Enten oder Gänse findet, sollte das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten benachrichtigen. Alternativ kann der tote Vogel auch mit Einmalhandschuhen in eine Plastiktüte gesteckt und beim Untersuchungsamt (CVUA MEL, Josef-König-Str. 40, 48147 Münster) abgegeben werden. Anderes Geflügel wie Amseln und andere Singvögel sind von der hier in Rede stehenden Virusvariante nicht betroffen.
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In diesem Gebiet darf Hausgeflügel vorerst den Stall nicht verlassen.