Bürgerentscheid „Freier Sonntag Münster“: Jetzt kommt Post vom Wahlamt

07.10.2016

246 825 Abstimmungsbenachrichtigungen sind unterwegs / Hauptabstimmungsbüro im Stadthaussaal

Münster (SMS) Die Vorbereitungen für den Bürgerentscheid „Freier Sonntag Münster“ laufen auf Hochtouren. Am Sonntag, 6. November, können 246 825 Abstimmungsberechtigte darüber entscheiden, ob sie weitere verkaufsoffene Sonntage wollen oder nicht.

Das Abstimmungsverzeichnis für den Bürgerentscheid ist aufgestellt, jetzt bekommen die Berechtigten in der Zeit zwischen dem 12. und 15. Oktober Post vom Wahlamt. Erstmals kommt die Abstimmungsbenachrichtigung nicht in Form einer Karte sondern als Brief, da die umfangreiche Fragestellung mehr Platz benötigt. Die Briefpost enthält alle Informationen auch zum Abstimmungslokal und zu den Bedingungen für eine Abstimmung per Brief. Eine Info-Broschüre zum Bürgerentscheid ist beigefügt. Sie erläutert zum einen den Standpunkt der Initiatoren des Bürgerbegehrens, zum anderen werden die Auffassung des Rates und von Oberbürgermeister Markus Lewe dargelegt.

Ab Mittwoch, 12. Oktober, ist das Hauptabstimmungsbüro im Stadthaussaal am Platz des Westfälischen Friedens im Rathausinnenhof geöffnet. Dort können die persönlichen Unterlagen zur Briefabstimmung abgeholt und ausgefüllt wieder abgegeben werden. Neben der Benachrichtigung muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Das Hauptabstimmungsbüro hat montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr geöffnet. Ab dem 12. Oktober werden auch die per Post an das Wahlamt oder im Internet beantragten Briefwahlunterlagen verschickt.

Am Sonntag der Abstimmung (6. November) sind in allen Stadtteilen 66 Abstimmungslokale geöffnet. Das Wahlamt bittet, den Hinweis auf das zuständige Abstimmungslokal aufmerksam zu lesen, denn es stehen weniger Lokale zur Verfügung als bei anderen Wahlen. So sollen die Kosten des Bürgerentscheids in Grenzen gehalten werden.

In den Bürgerbüros in Mitte und in den Stadteilen liegen Informationen über Konsequenzen aus, die sich aus Zuzügen, Umzügen oder Abmeldungen ergeben.
Für Rückfragen steht eine Hotline unter der Rufnummer 4 92-33 90 oder eine Mail-Adresse (wahlen@stadt-muenster.de) zur Verfügung. Infos im Internet gibt es unter www.stadt-muenster.de/wahlen. Abstimmungsberechtigt sind in Münster gemeldete Deutsche und Staatsbürger von Mitgliedstaaten der Europäischen Union ab Vollendung des 16. Lebensjahres.

„Leider können diesmal keine Wahlhilfen für Blinde und Sehbehinderte zur Verfügung gestellt werden“, sagt Martin Gudorf vom städtischen Wahlamt. „In der Kürze der Zeit, der Ratsbeschluss wurde am 31. August gefasst, war es nicht mehr möglich, Abstimmungsschablonen durch die Blinden- und Sehbehindertenvereine herstellen zu lassen.“

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