Chance für attraktive Gastronomie mit Panoramablick über Münster
02.09.2016
Münster (SMS) Ein Café und Buffetrestaurant mit Rundumblick über Münster in den zwei obersten Etagen des Stadt-Hochhauses kann zur gastronomischen Attraktion in der Innenstadt werden, ist wirtschaftlich vorteilhaft und bietet für die Beschäftigten der Stadt die Sozialfunktion der bislang dort untergebrachten Kantine. Zugleich können hier Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen werden, ohne dass jemand vom Team der bisherigen Stadthaus-Kantine seinen Arbeitsplatz verliert. Alle diese Vorteile bietet eine an sieben Tagen in der Woche geöffnete Gastronomie, die als Integrationsprojekt eines gemeinnützigen Trägers der freien Wohlfahrtspflege geführt wird.
Diese klare Aussage enthält eine 75seitige Expertise der "Gastgewerbe Beratungs Service GmbH" (Neuss), die langjährige Erfahrung mit Integrationsprojekten im Gastgewerbe und deren Förderung hat. "Die Verwaltung schlägt dem Rat deshalb nicht mehr wie im Frühjahr eine Umwandlung der Kantine in eine konventionelle, privatgewerblich geführte Gastronomie vor. Stattdessen soll ein neues gastronomisches Angebot für die Belegschaft und die Öffentlichkeit im Rahmen eines Integrationsprojektes geschaffen werden", sagte Stadtrat Wolfgang Heuer. Das ist auch Inhalt einer Vorlage, die ab dem 13. September in den Fachausschüssen beraten wird und über die der Rat voraussichtlich am 28. September entscheidet.
Anlass ist die anstehende Innensanierung des Stadthauses 1. Die Gutachter haben mehrere Optionen eines zukünftigen Betriebs der Kantine als Integrationsprojekt rechtlich, organisatorisch und wirtschaftlich untersucht und mit einer "normalen" Weiterführung der Kantine durch die Stadtverwaltung und einem privatgewerblichen Gastronomiebetrieb verglichen.
Fazit: "Das gastronomische Angebot als Integrationsbetrieb eines gemeinnützigen Trägers der freien Wohlfahrtspflege ist wirtschaftlich, bietet der Stadt Sicherheit und leistet zugleich einen Beitrag zur Inklusion schwerbehinderter Menschen. Über verschiedene Fördermöglichkeiten zum Ausgleich etwa des Aufwands der arbeitsbegleitenden Betreuung lassen sich beim Betrieb wie auch bei den Investitionen gute Zielgrößen erreichen", so Stadtrat Heuer.
Die Gutachter gehen davon aus, dass das neue Lokal mit bis zu 180 Plätzen täglich geöffnet ist - werktags bis 22.30 Uhr, sonntags bis 17 Uhr. Die Führung als Integrationsbetrieb bedeutet, dass zwischen 40 und 50 Prozent der Beschäftigten schwerbehindert sind. Die Stadtverwaltung sichert zu, die Mitarbeiter der bisherigen Kantine des Stadthauses 1 (unter Nutzung der üblichen Fluktuation) künftig in den drei verbleibenden städtischen Kantinen im Stadthaus 2, bei den AWM und im Theater zu beschäftigen.
Diese klare Aussage enthält eine 75seitige Expertise der "Gastgewerbe Beratungs Service GmbH" (Neuss), die langjährige Erfahrung mit Integrationsprojekten im Gastgewerbe und deren Förderung hat. "Die Verwaltung schlägt dem Rat deshalb nicht mehr wie im Frühjahr eine Umwandlung der Kantine in eine konventionelle, privatgewerblich geführte Gastronomie vor. Stattdessen soll ein neues gastronomisches Angebot für die Belegschaft und die Öffentlichkeit im Rahmen eines Integrationsprojektes geschaffen werden", sagte Stadtrat Wolfgang Heuer. Das ist auch Inhalt einer Vorlage, die ab dem 13. September in den Fachausschüssen beraten wird und über die der Rat voraussichtlich am 28. September entscheidet.
Anlass ist die anstehende Innensanierung des Stadthauses 1. Die Gutachter haben mehrere Optionen eines zukünftigen Betriebs der Kantine als Integrationsprojekt rechtlich, organisatorisch und wirtschaftlich untersucht und mit einer "normalen" Weiterführung der Kantine durch die Stadtverwaltung und einem privatgewerblichen Gastronomiebetrieb verglichen.
Fazit: "Das gastronomische Angebot als Integrationsbetrieb eines gemeinnützigen Trägers der freien Wohlfahrtspflege ist wirtschaftlich, bietet der Stadt Sicherheit und leistet zugleich einen Beitrag zur Inklusion schwerbehinderter Menschen. Über verschiedene Fördermöglichkeiten zum Ausgleich etwa des Aufwands der arbeitsbegleitenden Betreuung lassen sich beim Betrieb wie auch bei den Investitionen gute Zielgrößen erreichen", so Stadtrat Heuer.
Die Gutachter gehen davon aus, dass das neue Lokal mit bis zu 180 Plätzen täglich geöffnet ist - werktags bis 22.30 Uhr, sonntags bis 17 Uhr. Die Führung als Integrationsbetrieb bedeutet, dass zwischen 40 und 50 Prozent der Beschäftigten schwerbehindert sind. Die Stadtverwaltung sichert zu, die Mitarbeiter der bisherigen Kantine des Stadthauses 1 (unter Nutzung der üblichen Fluktuation) künftig in den drei verbleibenden städtischen Kantinen im Stadthaus 2, bei den AWM und im Theater zu beschäftigen.