Gemeindeordnung lässt das Bürgerbegehren nicht zu

14.06.2016

Ratsvorlage weist auf Vorgaben des Gesetzgebers: Bauleitplanung kann nicht Gegenstand von Bürgerbegehren sein

Münster (SMS) Das Bürgerbegehren "Erhaltet den Gremmendorfer Weg" erfüllt nicht die Bedingungen der Gemeindeordnung. Das ist das Ergebnis einer umfassenden Prüfung durch die Stadtverwaltung. Sie schlägt deshalb dem Rat vor, in der nächsten Sitzung am 29. Juni die Unzulässigkeit durch Beschluss festzustellen.


Das Bürgerbegehren wendet sich gegen den Ausbau eines 320 Meter langen Teilstücks des Gremmendorfer Weges zur Erschließung eines Neubaugebiets. Die Erschließung des Wohngebiets über den Gremmendorfer Weg ist Bestandteil eines vom Rat beschlossenen Bebauungsplans. Auch die Entscheidung der Bezirksvertretung Südost über das "Wie" des Straßenausbaus ist inhaltlich untrennbar mit dem Bebauungsplan-Beschluss verbunden, schon der Titel der Vorlage aus der Bezirksvertretung weist darauf hin. Bürgerbegehren zu Bauleitplänen erklärt die Gemeindeordnung aber ausdrücklich für unzulässig.


Für die Bürgerinitiative und deren Vertretungsberechtigte dürfte das Ergebnis der Prüfung wenig überraschend sein. Schon im Dezember 2015 hat die Verwaltung sie darauf hingewiesen, dass sie hinsichtlich der Zulässigkeit erhebliche Bedenken hat. Auch die Medien haben seinerzeit darüber berichtet. Diese Bedenken hat die rechtliche Prüfung bestätigt.

Die Gemeindeordnung gibt für Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide als Formen der direkten Demokratie exakte Spielregeln vor. Sie sind streng formalisiert, gelten für alle Beteiligten und machen die Verfahren dadurch transparent und berechenbar. Deshalb gibt es auch bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens keinen Ermessensspielraum. Entweder sind die eindeutigen Anforderungen des Gesetzgebers an ein zulässiges Begehren erfüllt oder - wie in diesem Fall - nicht erfüllt.


Mit einem Begleitschreiben von Oberbürgermeister Markus Lewe hat die Stadt die Ratsvorlage auch den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens (am Dienstag, 14. Juni) zugeleitet. Darin schreibt der Oberbürgermeister: "Ich respektiere das Engagement, das Sie und die Unterstützer Ihres Anliegens mit dem Bürgerbegehren zeigen, bitte aber um Verständnis, dass die Frage der Zulässigkeit ausschließlich rechtlich zu beurteilen ist und daher aus den in der Vorlage dargelegten Gründen die rechtliche Zulässigkeit verneint werden musste."


Die Stadtverwaltung hat die Ratsvorlage im Internet unter www.muenster.de/stadt veröffentlicht.

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