Infos zum Energieausweis
25.02.2016
Münster (SMS) Klarheit schaffen über die energetische Qualität eines Gebäudes und über die zu erwartenden Energiekosten, das soll der Energieausweis laut Energieeinsparverordnung (EnEV) leisten. Er wird jedoch auch heftig kritisiert. Über Rechte und Pflichten von Eigentümern, Käufern und Mietern aber gibt es zahlreiche Missverständnisse. Der fünfseitige Energieausweis enthält neben grundlegenden Angaben zum Gebäude entweder die Kennwerte für Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder den Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Bei Neubauten, bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, die älter als 1977 sind und nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 einhalten, ist nur der Bedarfsausweis zulässig. Alle Fragen zum Energieausweis und Verpflichtungen zum Nachrüsten beantworten am Montag, 29. Februar, Silke Krajewski und Silke Puteanus von der Verbraucherzentrale. Die Beratung findet im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, statt (Tel. 02 51/4 92-67 68). Es können auch andere Fragen zum Energiesparen beantwortet werden.