3500 Haushalte in Münster profitieren von Wohngeld-Reform

04.12.2015

Ab Januar höhere Leistung / Viele müssen keinen neuen Antrag stellen

Münster (SMS) Rund 3500 Haushalte bekommen in Münster ab Januar 2016 mehr Wohngeld oder sie haben erstmals oder wieder einen Anspruch auf diese Leistung. Wohngeldempfänger, deren Bescheid nach dem 31. Dezember 2015 endet, erhalten die höhere Leistung automatisch vom Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt, sie müssen nichts unternehmen. Zu Beginn des Jahres bekommen sie einen neuen Bescheid, der ab 1. Januar gilt. Wer erstmals oder wieder Wohngeld beziehen möchte, sollte bis 31. Januar 2016 einen Antrag gestellt haben. Wohngeld kann ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag eingeht.

Mit einer Wohngeld-Novelle hat der Bund erstmals seit 2009 die Leistung an die Entwicklung der Mieten und Einkommen angepasst. "Der Miethöchstbetrag, der in Münster (Mietenstufe IV) bei der Berechnung berücksichtigt werden kann, steigt um 21 Prozent", so Julia Dickfer, die Leiterin der Fachstelle Wohngeld. "Das bedeutet zum Beispiel für einen Drei-Personen-Haushalt, dass bis zu 626 Euro Mietkosten berücksichtigt werden können, bislang waren es nur 517 Euro."

Da die Wohngeld-Reform auch die Freibeträge angepasst hat, ist davon auszugehen, dass die Gruppen der Alleinerziehenden und der Schwerbehinderten zusätzlich profitieren. Details zum Wohngeld, die neuen Miethöchstbeträge für verschiedene Haushaltsgrößen, Antragsformulare und Ansprechpartner stehen auf der Internetseite des Wohnungsamtes: www.stadt-muenster.de/wohnungsamt.

Wer zurzeit noch ergänzende Leistungen nach dem Zweiten oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhält (etwa Arbeitslosengeld 2, Sozialgeld, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt), kann unter Umständen durch das erhöhte Wohngeld die Hilfebedürftigkeit überwinden. Wenn das zu erwarten ist, weisen das Jobcenter oder das Sozialamt die Betroffenen automatisch darauf hin, dass ein Wohngeld-Antrag zu stellen ist.

In den nächsten Monaten rechnet das Wohnungsamt mit einem hohen Besucheraufkommen, deshalb kann es zu Wartezeiten kommen. Öffnungszeit: Mo, Di, Mi, Fr 8 - 12 Uhr und Do 15 - 18 Uhr. Anträge können auch mit Briefpost oder per E-Mail gestellt werden (Adresse: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung, 48127 Münster; E-Mail wohngeld@stadt-muenster.de). Wer telefonische Rückfragen hat, wendet sich an 02 51/4 92-64 02.

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